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IV. Freiheitslehre

A.

Vom W e s e n d e r F r e i h e i t

Die Lehre vom Wesen des Ich begründet zugleich die Lehre von

der Freiheit des Ich. Ichheit ist Freiheit und Freiheit ist Ichheit.

Da aber die Freiheit des Ich keine absolute ist, sondern einen

Rahmen hat (um hier nicht mehr zu sagen), so fragt es sich: in

welchem Verhältnisse Freiheit und Gebundenheit stehen? Darauf

gibt die Antwort die Einsicht in das Wesen des Ich: Ichheit ist

Selbstsetzung, dabei zugleich Selbstentgegensetzung oder Selbst-

unterscheidung und ferner Selbsthingabe (in der Gezweiung) —

alles dies kraft der Rückverbundenheit des Gesetzten.

Im Ich liegt zweierlei: sowohl Rückverbinden oder Freiheit wie

Ausgliedern oder Gebundenheit.

Die F r e i h e i t l i e g t i m R ü c k v e r b i n d e n des Aus-

gegliederten, denn Rückverbinden ist das Beisichselbst-Sein; ist also

ein Über-dem-Gegenstande-Stehen, ein Überhöhen des Gegenstan-

des (des Gesetzten, Ausgegliederten); oder anders gesagt: ein Haben,

Besitzen, Beherrschen des Gegenstandes. Im Uberhöhen, Beherr-

schen liegt aber Freiheit. Rückverbinden heißt, im Ausgliedern bei

sich oder, anders gesagt, im Aktus Potenz bleiben. Und eben das ist

Freiheit. Freiheitslos (was weniger ist als Gebundenheit) ist nur

das der Rückverbundenheit Entfallene (die Materie und auch sie

nicht völlig).

Die G e b u n d e n h e i t l i e g t i m A u s g l i e d e r n , und

zwar in zweifacher Weise:

1.

darin, daß jeweils ein ganz Bestimmtes ausgegliedert wird

und auch nur — innerhalb eines gewissen / Umkreises — Be-

stimmtes ausgegliedert werden kann. Beim menschlichen Ich nennt

man das die „Begabung“ des einzelnen Menschen, bei anderen Wesen

nennt man es ihre „Natur“ oder „Art“, an die sie „gebunden“

wären, wie die Sprache richtig sagt. Wir nennen das Artgebunden-

heit oder systematische Gebundenheit.

2.

liegt die Gebundenheit darin, daß das schon vorher Aus-

gegliederte notwendigerweise die Voraussetzung, den Anknüpfungs-

punkt für die Neuausgliederung bildet. Alles Ausgliedern folgt auf

ein Früheres, ist also in Wahrheit Umgliedern. Indem es dadurch