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Die F r e i h e i t d e s S e t z e n s o d e r d e r T e i l -

i n h a l t e vollzieht sich: in der Freiheit der Aufmerksamkeit,

Sammlung und Versenkung (auf allen Stufen); in der Freiheit der

Annahme; in der Freiheit der Verarbeitung. Die Freiheit der Teil-

inhalte kann nur auf den einzelnen Stufen verwirklicht werden

und geht daher der Tat nach auf diese über. Aber die entscheidende

Freiheit liegt in Wahrheit stets in den Teilinhalten. Die Möglichkeit

eines Menschen (vorgeschrieben durch seine Begabung), die Set-

zungskraft und Sammlungskraft auf einigen oder allen Stufen auf-

zubringen, ist es, welche in Wahrheit seinen Umkreis an praktischer

Freiheit umschreibt.

Die F r e i h e i t d e r S t u f e n ist eine arteigene: innerhalb

des übersinnlichen Bewußtseins; des Gezweiungsbewußtseins; des

erkennenden, gestaltenden, wollend-handelnden Bewußtseins; end-

lich innerhalb der Sinnlichkeit, äußerer wie innerer.

Kann zu diesen Freiheiten noch die Freiheit des vervollkomm-

nenden oder sittlichen Bewußtseins hinzukommen? Diese / Frage

ist schließlich nur bedingt zu bejahen. Denn in den Freiheiten der

einzelnen Stufen (und der Teilinhalte) liegt eben schon die größere

oder geringere Vervollkommnung oder Versittlichung. Abgekürz-

terweise mag man immerhin von einer „sittlichen Freiheit“, der

Freiheit des vervollkommnenden Bewußtseins, reden. Im genauen

Sinne aber liegt sie in der Freiheit des übersinnlichen, hingebenden,

erkennenden usf. Bewußtseins beschlossen und besteht nicht n e b e n

diesen Freiheiten konkret noch einmal.

Das vervollkommnende Bewußtsein weist uns nur deutlich auf das

hin, was im Wesen der „Freiheit“ ohnehin liegt: daß es sich nach

rechts oder nach links, ins Gute oder Böse wenden könne. Die Wen-

dung in das Böse bewirkt, daß die Zustände des Geistes nicht nur

das Merkzeichen der (mehr oder weniger unvermeidlichen) Un-

vollkommenheit und Unzulänglichkeit tragen, sondern in die Ver-

kehrung hinübergebildet werden und dort arteigene Kräfte aus-

bilden, die wir als Unholdentum schilderten.

Gibt es nicht eine einzige abstrakte Freiheit im menschlichen

Geiste, sondern vielerlei bestimmte Freiheiten, so bestehen auch

bestimmte Verhältnisse zwischen ihnen, die V o r r a n g v e r -

h ä l t n i s s e d e r F r e i h e i t e n . Diese ergeben sich nach der

Ausgliederungsordnung auf einfache Weise. Es gelten folgende Sätze: