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Zum A b s c h l u ß
Rückblick auf das Wahrheitsverhältnis der verschiedenen
Schulen und Richtungen zueinander
Wenn wir alle bisher vorgeführten Richtungen der Volkswirt-
schaftslehre überschauen, die Individualisten von Quesnay bis Ricardo mit
ihren Nachfolgern bis zur Grenznutzenschule; die Uni- versalisten vom
Merkantilismus und Adam Müller bis zur jüngeren geschichtlichen Schule
und endlich die Sozialisten mit ihrer zwiespältigen Stellung, so müssen wir
abschließend
sagen:
es
g i b t
g e s c h i c h t l i c h
k e i n e
e i n h e i t l i c h e
V o l k s w i r t s c h a f t s l e h r e ,
sondern
die
Richtungen der Volkswirtschaftslehre scheiden sich, je nachdem sie auf die
Grundfrage Individualismus — Universalismus eingestellt sind, sie
scheiden sich als individualistische und universalistische. Demnach
werden die Beurteilungen des Merkantilismus, der Physiokratie, Smiths
und Ricardos, Adam Müllers, Lists und Careys verschieden ausfallen, je
nachdem es sich um individualistisch oder universalistisch eingestellte
Kritiker handelt, wie alle unsere Betrachtungen zeigten.
Dennoch ist in einem gewissen Umfange eine allen Richtungen
gemeinsame Lehre vorhanden. Zum Beispiel fügt sich das Gesetz vom
abnehmenden Bodenertrage oder das Thünensche Gesetz in jedes
Lehrgebäude ein. Die Frage, welche Lehrbegriffe allen Richtungen
gemeinsam sein können, läßt sich grundsätzlich beantworten. Gemeinsam
können allen Richtungen Lehrbegriffe in dem Maße werden, als sie sich
bei der Annahme selbstbestimmter / (autarker) Wirtschaftskräfte
zusammenfinden. Dies ist in der Wert-, Preis-, Geld- und Ertragslehre nur
in geringem Maße möglich. Denn die I n d i v i d u a l i s t e n sehen überall
und unbeschränkt solche ato- mistische Kräfte: die Einzelwirtschafter, als
in sich selbst bestimmte Eigennutzkräfte; die Waren als in sich selbst
bestimmte Wertsubstanzen, z. B. gefrorene Arbeit; das Geld als
metallischen Eigenwert; Angebot und Nachfrage als jeweils gegebene
Größen,
die
ebenfalls
eindeutig
bestimmt
wirken.
Die
U n i v e r s a l i s t e n gehen von der Gegenseitigkeit aller wirtschaftlichen
Tatsachen aus, erkennen daher nur in bedingter (z. B. bloß
markttechnischer) Geltung solche Selbstbestimmtheit in der Wirtschaft an;
und betrachten sie dabei