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überdies nur als eine „Annahme als ob“, als eine U n t e r s t e l l u n g zum

Zwecke der Untersuchung, so daß auch ihre Schlüsse anders ausfallen als

bei den Individualisten. Darum geht auch der Individualismus von Wert

und Preis aus, der Universalismus von der Leistung und der

Ausgliederungsordnung des Gesamtganzen aller Leistungen. —

Gemeinsam sind ferner allen Richtungen jene Lehren, in denen von

beiden Seiten das organische Verhältnis der Leistungen der Mittel

untereinander gleichmäßig anerkannt wird. Das geschieht im

Thünenschen Gesetz, im Greshamischen Gesetz („Schlechtes Geld

verdrängt das gute“), im Satz der Notenrückströmung (Fullarton), in der

Fruchtbarkeitslehre, in der Lehre von den Geldverrichtungen, wenn

allerdings auch da die verschiedenen Ausgangspunkte die Zergliederung

überall gar sehr beeinflussen.

Der Satz, daß es bisher keine einheitliche Volkswirtschaftslehre gebe,

soll aber keinen Zweifel an der Möglichkeit der Volkswirtschaftslehre als

Wissenschaft enthalten. Der Streit zwischen Individualismus und

Universalismus ist auf rein wissenschaftlichem, rein zergliederndem

Boden auszutragen, und nach allen unseren obigen kritischen Ergebnissen

kann für uns kein Zweifel sein, daß auf der Seite des Universalismus die

Wahrheit ist und der Sieg.