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überdies nur als eine „Annahme als ob“, als eine U n t e r s t e l l u n g zum
Zwecke der Untersuchung, so daß auch ihre Schlüsse anders ausfallen als
bei den Individualisten. Darum geht auch der Individualismus von Wert
und Preis aus, der Universalismus von der Leistung und der
Ausgliederungsordnung des Gesamtganzen aller Leistungen. —
Gemeinsam sind ferner allen Richtungen jene Lehren, in denen von
beiden Seiten das organische Verhältnis der Leistungen der Mittel
untereinander gleichmäßig anerkannt wird. Das geschieht im
Thünenschen Gesetz, im Greshamischen Gesetz („Schlechtes Geld
verdrängt das gute“), im Satz der Notenrückströmung (Fullarton), in der
Fruchtbarkeitslehre, in der Lehre von den Geldverrichtungen, wenn
allerdings auch da die verschiedenen Ausgangspunkte die Zergliederung
überall gar sehr beeinflussen.
Der Satz, daß es bisher keine einheitliche Volkswirtschaftslehre gebe,
soll aber keinen Zweifel an der Möglichkeit der Volkswirtschaftslehre als
Wissenschaft enthalten. Der Streit zwischen Individualismus und
Universalismus ist auf rein wissenschaftlichem, rein zergliederndem
Boden auszutragen, und nach allen unseren obigen kritischen Ergebnissen
kann für uns kein Zweifel sein, daß auf der Seite des Universalismus die
Wahrheit ist und der Sieg.