SSA Dokumentation 2012 - page 56

Dokumentation der Fachtagung 
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Zielparameter für Ergebnisqualität ‐ Anforderungen an die Schule 
Überprüfung und evtl. Überarbeitung der Kooperationsvereinbarung 
gemeinsam mit dem Träger; 
Erarbeitung, Überprüfung und Weiterführung der schuljährlichen 
Zielvereinbarung innerhalb der schulinternen Arbeitsgruppe; 
Entwicklung von Schlussfolgerungen innerhalb der schulinternen 
Arbeitsgruppe in Hinsicht auf die Erreichung der Ziele und die Ausrichtung der 
Schulsozialarbeit am Schulstandort; 
Mitarbeit in einer schulexternen Arbeitsgruppe zur Schulsozialarbeit und 
Einbringung der eigenen Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse 
(Optimalstandard); 
Durchsicht des Jahresberichtes zur Schulsozialarbeit und reflektierende 
Diskussion darüber; 
ggf. Zusammenarbeit mit wissenschaftlicher Begleitung und Anwendung des 
daraus gewonnenen Wissens. 
Empfehlungen 
Im Folgenden sollen einige Empfehlungen zum Entwicklungspotential 
österreichischer Schulsozialarbeit formuliert werden. Diese können einerseits als 
mögliche Ziele für eine breitere Implementierung, andererseits auch als eine 
Auswahl notwendiger Voraussetzungen für umfassendes Qualitätsmanagement 
und einheitliche Evaluation angesehen werden. Eine aktive und kritische 
Auseinandersetzung aller Handlungspartner/innen mit dem zuvor dargestellten 
Schema zur Qualitätsentwicklung und (Selbst‐)Evaluation ist jedoch vorrangig, um 
eine Basis für die Zukunft der Schulsozialarbeit in Österreich zu schaffen. 
Kontinuität:
Gesicherte Projekt‐/Angebotsverhältnisse gewährleisten. 
Es ist sehr wichtig, Schulsozialarbeit an den einzelnen Standorten in zeitlicher wie 
auch finanzieller Hinsicht langfristig abzusichern. Erst dies würde die Realisierung 
der Grundprinzipien schulsozialarbeiterischer Tätigkeit ermöglichen 
(Beziehungsarbeit, Vernetzung, Prävention etc.; vgl. auch Coulin‐Kuglitsch, 2001, S. 
76) und die Umsetzung von Qualitätsmanagement und Evaluation  gewährleisten. 
Rechtliche Situation:
Schulsozialarbeit gesetzlich verankern.
In diesem Zusammenhang sind einheitliche rechtliche Bestimmungen von großer 
struktureller Bedeutung. Diese können nicht nur den Status von 
Schulsozialarbeiter/innen am Standort sicherstellen, sondern auch eine wichtige 
Rolle bei der Entwicklung/Durchsetzung von Mindeststandards, einheitlicher 
Definitionen und Begriffe sowie eines umfassenden Profils von Schulsozialarbeit 
spielen (vgl. Bugram & Hofschwaiger, 2010, S. 245; Gspurning et al., 2011, S. 85f). 
Implementierung:
Orientierung für zukünftige Schulsozialarbeit bieten.
Ist es ein Ziel, Schulsozialarbeit in Zukunft weiträumig als Hilfssystem in einem 
veränderten und modernen Schulalltag zu etablieren, dann braucht es 
„Anhaltspunkte“ (z.B. in Form eines Implementierungsleitfadens), die den 
Implementierungsprozess praktisch anleiten und ein vereinheitlichtes Qualitäts‐ 
und Evaluationsmanagement fördern. 
Empfehlungen 
zum 
Entwicklungs‐
potential 
Österreichischer 
Schulsozialarbeit 
Schulsozialarbeit 
zeitlich und 
finanziell 
langfristig 
absichern 
Rechtliche 
Rahmen‐
bedingungen 
klären 
Anhaltspunkte für 
die 
Implementierung
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