„Schulsozialarbeit in Österreich“, Status, Zwischenbilanz und Perspektiven
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Weiters sollen regelmäßige Planungs‐ und Beratungsgespräche zwischen den
Schulsozialarbeiter/innen und Vertreter/innen der Trägerinstitution, der
Schulleitung sowie der Jugendwohlfahrt stattfinden.
Zielparameter für Ergebnisqualität ‐ Anforderungen an die
Schulsozialarbeiter/innen
Erarbeitung sowie Überprüfung der schuljährlichen Zielvereinbarung
innerhalb der schulinternen Arbeitsgruppe;
Entwicklung von Schlussfolgerungen innerhalb der schulinternen
Arbeitsgruppe in Hinsicht auf die Erreichung der Ziele und die Ausrichtung der
Schulsozialarbeit am Schulstandort;
bei Beratungen, Einzelfallhilfen, Gruppenarbeiten und Projekten werden die
jeweiligen Ziele und Leistungen der Schulsozialarbeit besprochen bzw.
festgelegt, sowie deren Erreichen reflektiert und ausgewertet;
Aufnahme in eine Kartei und fortlaufende Dokumentation bei Einzelfallhilfe;
dokumentierte Planung und Auswertung von Gruppenarbeit und Projekten;
fortlaufende zahlenmäßige Erfassung von Beratungen, Einzelfallhilfe,
Gruppenarbeit und Projekten (Anlegen einer differenzierten Statistik);
Evaluation der Beratungen, Einzelfallhilfen, Gruppenarbeiten und Projekte
durch geeignete Erhebungen, z.B. Befragungen von Zielgruppen und
Partner/innen;
Auswahl, Anwendung und Dokumentation geeigneter Verfahren zur
Qualitätsentwicklung und Selbstevaluation;
Intervision im Falle eines eigenen Angebots und Durchführung einer
Intervision bei einem Kollegen/einer Kollegin (mind. 1x/Schuljahr);
Erarbeitung des Jahresberichtes zur Schulsozialarbeit8 mit dem Träger und
reflektierende Diskussion darüber;
Mitarbeit in einer schulexternen Arbeitsgruppe zur Schulsozialarbeit und
Einbringung der eigenen Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse;
ggf. Zusammenarbeit mit wissenschaftlicher Begleitung und Anwendung des
daraus gewonnenen Wissens.
Zielparameter für Ergebnisqualität ‐ Anforderungen an den Träger
Überprüfung und evtl. Überarbeitung der Kooperationsvereinbarung
gemeinsam mit der Schule;
Erarbeitung, Überprüfung und Weiterführung der schuljährlichen
Zielvereinbarung innerhalb der schulinternen Arbeitsgruppe;
Entwicklung von Schlussfolgerungen innerhalb der schulinternen
Arbeitsgruppe in Hinsicht auf die Erreichung der Ziele und die Ausrichtung der
Schulsozialarbeit am Schulstandort;
Mitarbeit in einer schulexternen Arbeitsgruppe zur Schulsozialarbeit und
Einbringung der eigenen Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse;
Erarbeitung des Jahresberichtes zur Schulsozialarbeit8 mit den
Schulsozialarbeiter/innen und reflektierende Diskussion darüber;
ggf. Zusammenarbeit mit wissenschaftlicher Begleitung und Anwendung des
daraus gewonnenen Wissens.
8
bis spätestens zwei Monate nach Ende des Schuljahres
Ergebnisqualität –
Anforderungen an
Schulsozial‐
arbeiter/innen
Ergebnisqualität –
Anforderungen an
den Träger