SSA Dokumentation 2012 - page 47

„Schulsozialarbeit in Österreich“, Status, Zwischenbilanz und Perspektiven 
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Informationen zum Träger und zum Implementierungs‐ bzw. 
Verankerungsmodell; 
Darstellung der Ist‐Stand‐ und Sozialraumerhebung (als Grundlage für die 
Definition schulübergreifender Ziele von Schulsozialarbeit);  
Relevante Rechtsgrundlagen (z.B. Bundes‐Jugendwohlfahrtsgesetz 1989, JWG 
des jeweiligen Bundeslandes, Strafprozessordnung, Schulgesetze, Auflagen 
des Landesschulrates etc.); 
Darlegung der grundsätzlichen Ziele und Definition primärer (direkter) wie 
sekundärer (indirekter) Zielgruppen von Schulsozialarbeit; 
Definition, Arbeitsschwerpunkte, Angebotspalette und Aktivitäten der 
Schulsozialarbeit; 
Ausführungen zur inner‐ und außerschulischen Kooperation 
(Überschneidungen, Strukturen, Verantwortlichkeiten, Ausmaß); 
Vereinbarungen und Abläufe im Konfliktfall und bei Beschwerden; 
Rahmenbedingungen: Personal, Finanzierung, Räumlichkeiten, materiell‐
technische Ausstattung; 
Urlaubs‐ und Arbeitszeitenregelungen (Berücksichtigung der schulfreien Zeit); 
Aufgaben und Ziele hinsichtlich schulinterner und ‐externer 
Öffentlichkeitsarbeit; 
Angaben zu Qualitätssicherung bzw. ‐entwicklung und (Selbst‐)Evaluation. 
Wichtig ist, dass der sozialarbeiterische Beitrag und das professionelle 
Selbstverständnis aus dem Konzept hervorgehen, und dass die 
Anknüpfungspunkte zu bestehenden schulinternen und  
‐externen Hilfssystemen sowie der „Mehrwert“, der durch die Schulsozialarbeit 
entsteht, erläutert werden. Außerdem wird die Verwendung aktueller, 
wissenschaftlicher Literatur zur Schulsozialarbeit empfohlen. 
3.
Kooperationsvereinbarung 
Während das Konzept eine schulübergreifende und projekt‐/angebotsspezifische 
Arbeitsgrundlage darstellt, soll die Kooperationsvereinbarung eine darauf 
aufbauende schulspezifische Arbeitsgrundlage sein, die zwischen dem Träger und 
jeder teilnehmenden Schule ausverhandelt und schriftlich festgelegt wird. Zu 
diesem Zweck wird die Bildung einer schulinternen Arbeitsgruppe empfohlen, die 
sich aus Personen der Schulleitung, des Trägers, aus Schulsozialarbeiter/innen, 
Lehrpersonen und ggf. aus Schüler/innen, Eltern(vertreter/innen) und 
Mitarbeiter/innen der Hilfssysteme im schulischen Bereich 
(Schulpsycholog/innen, Beratungs‐ und Betreuungslehrer/innen, etc.) 
zusammensetzt. Unter Umständen wird die Vereinbarung nicht nur von 
verantwortlichen Personen der Trägerinstitution und der Schule unterzeichnet, 
sondern z.B. auch von Vertreter/innen der Schulbehörden, des Schulerhalters, der 
Jugendwohlfahrt oder der Gemeinde. 
In der Kooperationsvereinbarung werden Leistungen und Zuständigkeiten der 
beiden Kooperationspartner Träger und Schule im Detail festgehalten und 
wichtige, überprüfbare Anforderungen
2
 beschrieben. 
2
 Als Grundlage dafür können die in diesem Dokument formulierten Zielparameter für Struktur‐, Prozess‐, und 
Ergebnisqualität herangezogen und für die jeweilige Schule präzisiert werden. 
Ausverhandelte 
Kooperations‐
vereinbarung 
Leistungen und 
Zuständigkeiten
1...,37,38,39,40,41,42,43,44,45,46 48,49,50,51,52,53,54,55,56,57,...146
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