„Schulsozialarbeit in Österreich“, Status, Zwischenbilanz und Perspektiven
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Informationen zum Träger und zum Implementierungs‐ bzw.
Verankerungsmodell;
Darstellung der Ist‐Stand‐ und Sozialraumerhebung (als Grundlage für die
Definition schulübergreifender Ziele von Schulsozialarbeit);
Relevante Rechtsgrundlagen (z.B. Bundes‐Jugendwohlfahrtsgesetz 1989, JWG
des jeweiligen Bundeslandes, Strafprozessordnung, Schulgesetze, Auflagen
des Landesschulrates etc.);
Darlegung der grundsätzlichen Ziele und Definition primärer (direkter) wie
sekundärer (indirekter) Zielgruppen von Schulsozialarbeit;
Definition, Arbeitsschwerpunkte, Angebotspalette und Aktivitäten der
Schulsozialarbeit;
Ausführungen zur inner‐ und außerschulischen Kooperation
(Überschneidungen, Strukturen, Verantwortlichkeiten, Ausmaß);
Vereinbarungen und Abläufe im Konfliktfall und bei Beschwerden;
Rahmenbedingungen: Personal, Finanzierung, Räumlichkeiten, materiell‐
technische Ausstattung;
Urlaubs‐ und Arbeitszeitenregelungen (Berücksichtigung der schulfreien Zeit);
Aufgaben und Ziele hinsichtlich schulinterner und ‐externer
Öffentlichkeitsarbeit;
Angaben zu Qualitätssicherung bzw. ‐entwicklung und (Selbst‐)Evaluation.
Wichtig ist, dass der sozialarbeiterische Beitrag und das professionelle
Selbstverständnis aus dem Konzept hervorgehen, und dass die
Anknüpfungspunkte zu bestehenden schulinternen und
‐externen Hilfssystemen sowie der „Mehrwert“, der durch die Schulsozialarbeit
entsteht, erläutert werden. Außerdem wird die Verwendung aktueller,
wissenschaftlicher Literatur zur Schulsozialarbeit empfohlen.
3.
Kooperationsvereinbarung
Während das Konzept eine schulübergreifende und projekt‐/angebotsspezifische
Arbeitsgrundlage darstellt, soll die Kooperationsvereinbarung eine darauf
aufbauende schulspezifische Arbeitsgrundlage sein, die zwischen dem Träger und
jeder teilnehmenden Schule ausverhandelt und schriftlich festgelegt wird. Zu
diesem Zweck wird die Bildung einer schulinternen Arbeitsgruppe empfohlen, die
sich aus Personen der Schulleitung, des Trägers, aus Schulsozialarbeiter/innen,
Lehrpersonen und ggf. aus Schüler/innen, Eltern(vertreter/innen) und
Mitarbeiter/innen der Hilfssysteme im schulischen Bereich
(Schulpsycholog/innen, Beratungs‐ und Betreuungslehrer/innen, etc.)
zusammensetzt. Unter Umständen wird die Vereinbarung nicht nur von
verantwortlichen Personen der Trägerinstitution und der Schule unterzeichnet,
sondern z.B. auch von Vertreter/innen der Schulbehörden, des Schulerhalters, der
Jugendwohlfahrt oder der Gemeinde.
In der Kooperationsvereinbarung werden Leistungen und Zuständigkeiten der
beiden Kooperationspartner Träger und Schule im Detail festgehalten und
wichtige, überprüfbare Anforderungen
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beschrieben.
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Als Grundlage dafür können die in diesem Dokument formulierten Zielparameter für Struktur‐, Prozess‐, und
Ergebnisqualität herangezogen und für die jeweilige Schule präzisiert werden.
Ausverhandelte
Kooperations‐
vereinbarung
Leistungen und
Zuständigkeiten