Dokumentation der Fachtagung
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Außerdem werden die Rahmenbedingungen auf Schulebene (z.B. in Bezug auf
Weisungsbefugnisse, Hausrecht, Versicherungsschutz, Haftungsrecht,
Meldepflicht, Aufsicht und Einbindung der Schulsozialarbeiter/innen),
Finanzierungsstruktur, Kündigungsmöglichkeiten, Laufzeit der Kooperation und die
schulinternen Einrichtungen für die Zusammenarbeit (z.B. Arbeitsgruppe,
Planungs‐ und Auswertungsgespräche; siehe auch Punkt 10, S. 52) dargestellt.
4.
Vereinbarung zur Ziel‐ und Qualitätsentwicklung
Die schulinterne Arbeitsgruppe entwickelt ‐ basierend auf Konzept und
Kooperationsvereinbarung ‐ einmal jährlich eine Vereinbarung zur Ziel‐ und
Qualitätsentwicklung, in der die konkreten Ziele von Schulsozialarbeit sowie
Schwerpunkte für die Qualitätsentwicklung und entsprechende Maßnahmen (z.B.
Anlegen einer Klient/innendatei, Evaluationsinstrumente, Planung von
Fortbildungen) für das jeweilige Schuljahr enthalten sind. Dabei sollen die
unterschiedlichen Erwartungshaltungen der verschiedenen Personengruppen in
der Schule einfließen und ein Konsens hergestellt werden (es ist empfehlenswert,
den Prozess der Entscheidungsfindung zu dokumentieren, um im Folgejahr wieder
daran anknüpfen zu können). Für das Qualitätsmanagement sollen gemeinsam
realisierbare Maßnahmen schriftlich festgelegt werden. Eventuell bedarf es bei der
Ziel‐ und Qualitätsentwicklungsvereinbarung auch der genaueren Beschreibung
der Zuständigkeiten der Kooperationspartner/innen.
Für die Gewährleistung einer erfolgreichen Umsetzung werden die Zielsetzungen
auf eine realistische Zahl beschränkt, z.B. auf 2 oder 3 Wirkungsziele mit einer
entsprechenden Anzahl an Handlungszielen. Jedes Handlungsziel soll durch Angabe
beobachtbarer bzw. überprüfbarer Indikatoren konkretisiert werden.
Wirkungsziele beschreiben dabei die für die Zielgruppe/n angestrebten
Verhältnisse und Kompetenzen, die mit Hilfe von Schulsozialarbeit erreicht werden
sollen (Endzustand)
3
; sie können für einen Zeitraum von mehreren Jahren gelten,
sind allgemeiner formuliert und dienen zur Orientierung: z.B. „An unserer Schule
wird ein gewaltfreier und friedlicher Umgang miteinander gepflegt“. Handlungs‐
oder Teilziele sind konkreter formuliert und stellen kurz‐ oder mittelfristige Ziele
dar. Sie beschreiben jene Zustände, die erreicht werden müssen, um letztendlich
zu einem Wirkungsziel zu gelangen
4
. Dabei werden für ein Wirkungsziel immer
mehrere Handlungsziele festgelegt (vgl. von Spiegel, 2008).
Für die Formulierung der Handlungsziele ist die Anwendung der sogenannten
SMART‐Regel empfehlenswert (Specific, Measurable, Achievable, Realistic, Timely):
Die Ziele sollen (S) spezifisch, eindeutig und unmissverständlich formuliert werden
(Vermeidung von Fachjargon); sie sollen (M) messbar bzw. beobachtbar und damit
überprüfbar sein; außerdem sollen immer positive Bilder zur Beschreibung eines
gewünschten Zielzustandes gewählt werden. Es ist weiters wichtig, dass die
gewählten Ziele einerseits (A) von allen Beteiligtengruppen akzeptiert und als
angemessen empfunden werden, d.h. ihren persönlichen Ziel‐ und
Wertevorstellungen nicht widersprechen.
3
Erschließungsfragen:
Was soll mit Schulsozialarbeit erreicht werden? Wie soll die Situation für die jeweiligen Zielgruppen
schlussendlich aussehen?
4
Erschließungsfrage:
Auf diesen Zustand arbeiten wir hin, um letztlich zu erreichen dass
... [Wirkungsziel].
Vereinbarung zur
Ziel‐ und
Qualitäts‐
entwicklung
Wirkungsziele
Handlungsziele
Ziel‐ und
Wert‐
vorstellungen