SSA Dokumentation 2012 - page 48

Dokumentation der Fachtagung 
46
Außerdem werden die Rahmenbedingungen auf Schulebene (z.B. in Bezug auf 
Weisungsbefugnisse, Hausrecht, Versicherungsschutz, Haftungsrecht, 
Meldepflicht, Aufsicht und Einbindung der Schulsozialarbeiter/innen), 
Finanzierungsstruktur, Kündigungsmöglichkeiten, Laufzeit der Kooperation und die 
schulinternen Einrichtungen für die Zusammenarbeit (z.B. Arbeitsgruppe, 
Planungs‐ und Auswertungsgespräche; siehe auch Punkt 10, S. 52) dargestellt. 
4.
Vereinbarung zur Ziel‐ und Qualitätsentwicklung 
Die schulinterne Arbeitsgruppe entwickelt ‐ basierend auf Konzept und 
Kooperationsvereinbarung ‐ einmal jährlich eine Vereinbarung zur Ziel‐ und 
Qualitätsentwicklung, in der die konkreten Ziele von Schulsozialarbeit sowie 
Schwerpunkte für die Qualitätsentwicklung und entsprechende Maßnahmen (z.B. 
Anlegen einer Klient/innendatei, Evaluationsinstrumente, Planung von 
Fortbildungen) für das jeweilige Schuljahr enthalten sind. Dabei sollen die 
unterschiedlichen Erwartungshaltungen der verschiedenen Personengruppen in 
der Schule einfließen und ein Konsens hergestellt werden (es ist empfehlenswert, 
den Prozess der Entscheidungsfindung zu dokumentieren, um im Folgejahr wieder 
daran anknüpfen zu können). Für das Qualitätsmanagement sollen gemeinsam 
realisierbare Maßnahmen schriftlich festgelegt werden. Eventuell bedarf es bei der 
Ziel‐ und Qualitätsentwicklungsvereinbarung auch der genaueren Beschreibung 
der Zuständigkeiten der Kooperationspartner/innen. 
Für die Gewährleistung einer erfolgreichen Umsetzung werden die Zielsetzungen 
auf eine realistische Zahl beschränkt, z.B. auf 2 oder 3 Wirkungsziele mit einer 
entsprechenden Anzahl an Handlungszielen. Jedes Handlungsziel soll durch Angabe 
beobachtbarer bzw. überprüfbarer Indikatoren konkretisiert werden. 
Wirkungsziele beschreiben dabei die für die Zielgruppe/n angestrebten 
Verhältnisse und Kompetenzen, die mit Hilfe von Schulsozialarbeit erreicht werden 
sollen (Endzustand)
3
; sie können für einen Zeitraum von mehreren Jahren gelten, 
sind allgemeiner formuliert und dienen zur Orientierung: z.B. „An unserer Schule 
wird ein gewaltfreier und friedlicher Umgang miteinander gepflegt“. Handlungs‐ 
oder Teilziele sind konkreter formuliert und stellen kurz‐ oder mittelfristige Ziele 
dar. Sie beschreiben jene Zustände, die erreicht werden müssen, um letztendlich 
zu einem Wirkungsziel zu gelangen
4
. Dabei werden für ein Wirkungsziel immer 
mehrere Handlungsziele festgelegt (vgl. von Spiegel, 2008). 
Für die Formulierung der Handlungsziele ist die Anwendung der sogenannten 
SMART‐Regel empfehlenswert (Specific, Measurable, Achievable, Realistic, Timely): 
Die Ziele sollen (S) spezifisch, eindeutig und unmissverständlich formuliert werden 
(Vermeidung von Fachjargon); sie sollen (M) messbar bzw. beobachtbar und damit 
überprüfbar sein; außerdem sollen immer positive Bilder zur Beschreibung eines 
gewünschten Zielzustandes gewählt werden. Es ist weiters wichtig, dass die 
gewählten Ziele einerseits (A) von allen Beteiligtengruppen akzeptiert und als 
angemessen empfunden werden, d.h. ihren persönlichen Ziel‐ und 
Wertevorstellungen nicht widersprechen. 
3
 Erschließungsfragen:
Was soll mit Schulsozialarbeit erreicht werden? Wie soll die Situation für die jeweiligen Zielgruppen 
schlussendlich aussehen?
4
 Erschließungsfrage:
Auf diesen Zustand arbeiten wir hin, um letztlich zu erreichen dass
 ... [Wirkungsziel]. 
Vereinbarung zur 
Ziel‐ und 
Qualitäts‐
entwicklung 
Wirkungsziele 
Handlungsziele 
Ziel‐ und  
Wert‐
vorstellungen
1...,38,39,40,41,42,43,44,45,46,47 49,50,51,52,53,54,55,56,57,58,...146
Powered by FlippingBook