„Schulsozialarbeit in Österreich“, Status, Zwischenbilanz und Perspektiven
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Zielparameter für Strukturqualität ‐ Anforderungen an den Träger
Kenntnis der Positionen und Standards der Schulsozialarbeit,
Besitz personeller und fachlicher Mittel, um die Schulsozialarbeiter/innen
begleiten zu können,
Durchführung einer Ist‐Stand‐ und Bedarfserhebung mit der Schule (evtl.
unter Mitarbeit der Schulsozialarbeiter/innen),
Verfassen eines Konzepts für das Schulsozialarbeitsprojekt/‐angebot,
Entwicklung und Abschluss einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung mit
jeder Schule,
Verfügbarkeit und Bekanntmachung einer Ansprechperson für
Schulsozialarbeit (z.B. für Rückfragen der Schule, der
Schulsozialarbeiter/innen, des Jugendwohlfahrtsreferats etc.),
Versorgung der Schulsozialarbeiter/innen mit der benötigten materiellen
Ausstattung und einem angemessenen Etat für Arbeits‐ und
Verbrauchsmaterial,
Sicherstellung von regelmäßiger Fort‐/Weiterbildung, Inter‐ und Supervision
der Schulsozialarbeiter/innen,
Sicherstellung von Dienst‐ und Fachaufsicht für die Schulsozialarbeiter/innen
(je nach Trägermodell),
Sicherstellung des Versicherungsschutzes von Schulsozialarbeiter/innen
(Abschluss einer Haftpflicht‐ und Unfallversicherung für das
Schulsozialarbeitsprojekt/‐angebot).
Zielparameter für Strukturqualität ‐ Anforderungen an die Schule
Durchführung einer schuljährlichen Ist‐Stand‐Erhebung mit dem Träger (evtl.
unter Mitarbeit der Schulsozialarbeiter/innen),
Entwicklung und Abschluss einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung mit
dem Träger,
Verfügbarkeit und Bekanntmachung einer fixen Ansprechperson für
Schulsozialarbeit (z.B. für Rückfragen des Trägers, der
Schulsozialarbeiter/innen, des Jugendwohlfahrtreferats etc.),
Verankerung von Schulsozialarbeit im Schulprofil/‐leitbild,
Kenntnisse und Akzeptanz der Positionen der Schulsozialarbeit vonseiten aller
schulinternen Handlungspartner/innen,
Vorstellung des Trägers und des Schulsozialarbeitsprojektes/‐angebots bei
den Lehrpersonen,
Bereitstellung von eigenen, wenn möglich zentral gelegenen Gruppen‐ und
Beratungsräumen an jedem Schulstandort (je nach Konzept) und
Ermöglichung der Mitbenützung weiterer Räumlichkeiten (z.B. Sporthalle,
Klassenräume etc.),
Übertragung der Schlüsselgewalt zu den Räumlichkeiten der Schulsozialarbeit
an die Schulsozialarbeiter/innen (für einen Zugang unabhängig von
Schulbetrieb und Ferienzeiten),
Ermöglichung der Mitbenützung der materiell‐technischen Schulausstattung
für die Schulsozialarbeiter/innen bei Bedarf.
Anforderungen an
Träger
Anforderungen an
Schule