SSA Dokumentation 2012 - page 52

Dokumentation der Fachtagung 
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6.
Fort‐ und Weiterbildungen, Intervision und Supervision 
Zur Sicherstellung der Qualität der Schulsozialarbeit soll die Trägerinstitution die 
regelmäßige Teilnahme der Schulsozialarbeiter/innen an Fort‐ und 
Weiterbildungen sowie an Inter‐ und Supervisionen unterstützen und nach 
Möglichkeit finanzieren. Die Intervision, d.h. die fachliche Beobachtung und 
Unterstützung von Schulsozialarbeiter/innen untereinander, dient dem Austausch 
von Erfahrungen, Ideen und Hinweisen zur Arbeitsgestaltung (etwa durch 
Fallbesprechungen). Supervision soll entweder einzeln oder im Team unter 
Anleitung einer erfahrenen, externen Fachkraft für Soziale Arbeit erfolgen und 
dient der Reflexion der Schulsozialarbeiter/innen‐Rolle sowie von 
Problemstellungen, die mit schulsozialarbeiterischer Tätigkeit einhergehen können. 
Zielparameter für Prozessqualität ‐ Anforderungen an die 
Schulsozialarbeiter/innen 
Vorstellung in Schulkonferenzen und ‐sitzungen, in den Schulklassen und bei 
Elternabenden;  
Teilnahme an Elternabenden, Schulkonferenzen und ‐sitzungen sowie 
Beratungen, v.a. im Falle von schülerbezogenen Entscheidungen; 
partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und der 
Schulleitung; 
Nutzung des Konzepts und der jährlichen Zielvereinbarungen als 
Arbeitsgrundlage; 
Anbieten der vereinbarten Leistungen für Schüler/innen, Lehrer/innen und 
Eltern/ Erziehungsberechtigten und pro‐aktive Kontaktaufnahme mit der/den 
Zielgruppe/n; 
Bedachtnahme auf geschlechterspezifische, interkulturelle und andere 
Diversity‐Aspekte, 
tägliche Anwesenheit an der Schule (mind. 20 Stunden/Woche) 
(Optimalstandard); 
an mindestens zwei Tagen pro Woche fixe Präsenzzeiten für geplante 
Beratungen und Angebote; 
mehrmals pro Woche feststehende Zeiten für ungeplante Beratungsgespräche, 
offene  Angebote und Kontaktmöglichkeiten (Optimalstandard); 
zeitlicher Spielraum für inner‐ und außerschulische Kooperationen, Vor‐ und 
Nachbereitung, Sitzungen, Vernetzung, Fort‐ und Weiterbildung etc. 
Einhaltung von geltenden Rechtsgrundlagen, Anordnungen der Schulbehörden 
und von Beschlüssen schulischer Gremien, sowie Sicherstellung eines 
geordneten Ablaufs des Schulalltags; 
Hinzuziehen der Trägerinstitution bei unlösbaren Konflikten/Uneinigkeiten; 
evtl. Hinzuziehen der schulinternen Arbeitsgruppe zur Lösung von Konflikten; 
regelmäßige Kontakte, Reflexions‐ und Planungsgespräche mit der 
Schulleitung, wie auch mit dem Träger (mind. 2x/Monat); 
Einhaltung und Erklärung der fachlichen Positionen der Schulsozialarbeit in der 
Schule (z.B. Überweisung von Schüler/innen nur nach Absprache, Wahrung der 
fachlichen Autonomie bei Entscheidungen); 
Einhaltung der Grundsätze der Freiwilligkeit und Anonymität, sowie keine 
Weitergabe von Geheimnissen oder personenbezogenen Daten an Dritte ohne 
Zustimmung des/der Betroffenen (Vertraulichkeit); 
regelmäßige Teilnahme an der schulinternen Arbeitsgruppe (mind. 
3x/Schuljahr ‐ zu Beginn, in der Mitte, am Ende) 
Reflexion für 
Schulsozial‐
arbeiter/innen  
Fort‐
Weiterbildung, 
Intervision, 
Supervision 
Anforderungen an 
Schulsozial‐
arbeiter/innen
1...,42,43,44,45,46,47,48,49,50,51 53,54,55,56,57,58,59,60,61,62,...146
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