Dokumentation der Fachtagung
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6.
Fort‐ und Weiterbildungen, Intervision und Supervision
Zur Sicherstellung der Qualität der Schulsozialarbeit soll die Trägerinstitution die
regelmäßige Teilnahme der Schulsozialarbeiter/innen an Fort‐ und
Weiterbildungen sowie an Inter‐ und Supervisionen unterstützen und nach
Möglichkeit finanzieren. Die Intervision, d.h. die fachliche Beobachtung und
Unterstützung von Schulsozialarbeiter/innen untereinander, dient dem Austausch
von Erfahrungen, Ideen und Hinweisen zur Arbeitsgestaltung (etwa durch
Fallbesprechungen). Supervision soll entweder einzeln oder im Team unter
Anleitung einer erfahrenen, externen Fachkraft für Soziale Arbeit erfolgen und
dient der Reflexion der Schulsozialarbeiter/innen‐Rolle sowie von
Problemstellungen, die mit schulsozialarbeiterischer Tätigkeit einhergehen können.
Zielparameter für Prozessqualität ‐ Anforderungen an die
Schulsozialarbeiter/innen
Vorstellung in Schulkonferenzen und ‐sitzungen, in den Schulklassen und bei
Elternabenden;
Teilnahme an Elternabenden, Schulkonferenzen und ‐sitzungen sowie
Beratungen, v.a. im Falle von schülerbezogenen Entscheidungen;
partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und der
Schulleitung;
Nutzung des Konzepts und der jährlichen Zielvereinbarungen als
Arbeitsgrundlage;
Anbieten der vereinbarten Leistungen für Schüler/innen, Lehrer/innen und
Eltern/ Erziehungsberechtigten und pro‐aktive Kontaktaufnahme mit der/den
Zielgruppe/n;
Bedachtnahme auf geschlechterspezifische, interkulturelle und andere
Diversity‐Aspekte,
tägliche Anwesenheit an der Schule (mind. 20 Stunden/Woche)
(Optimalstandard);
an mindestens zwei Tagen pro Woche fixe Präsenzzeiten für geplante
Beratungen und Angebote;
mehrmals pro Woche feststehende Zeiten für ungeplante Beratungsgespräche,
offene Angebote und Kontaktmöglichkeiten (Optimalstandard);
zeitlicher Spielraum für inner‐ und außerschulische Kooperationen, Vor‐ und
Nachbereitung, Sitzungen, Vernetzung, Fort‐ und Weiterbildung etc.
Einhaltung von geltenden Rechtsgrundlagen, Anordnungen der Schulbehörden
und von Beschlüssen schulischer Gremien, sowie Sicherstellung eines
geordneten Ablaufs des Schulalltags;
Hinzuziehen der Trägerinstitution bei unlösbaren Konflikten/Uneinigkeiten;
evtl. Hinzuziehen der schulinternen Arbeitsgruppe zur Lösung von Konflikten;
regelmäßige Kontakte, Reflexions‐ und Planungsgespräche mit der
Schulleitung, wie auch mit dem Träger (mind. 2x/Monat);
Einhaltung und Erklärung der fachlichen Positionen der Schulsozialarbeit in der
Schule (z.B. Überweisung von Schüler/innen nur nach Absprache, Wahrung der
fachlichen Autonomie bei Entscheidungen);
Einhaltung der Grundsätze der Freiwilligkeit und Anonymität, sowie keine
Weitergabe von Geheimnissen oder personenbezogenen Daten an Dritte ohne
Zustimmung des/der Betroffenen (Vertraulichkeit);
regelmäßige Teilnahme an der schulinternen Arbeitsgruppe (mind.
3x/Schuljahr ‐ zu Beginn, in der Mitte, am Ende)
Reflexion für
Schulsozial‐
arbeiter/innen
Fort‐
Weiterbildung,
Intervision,
Supervision
Anforderungen an
Schulsozial‐
arbeiter/innen