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mungs-]Akten liegt mithin gleichsam ein leerer Raum [das ist das

Objekt, sofern es nicht durch den Willen bestimmt wird] ... Wo

der Wille der Persönlichkeit auftritt, unterwirft [das Objekt] sich;

wo er ruht, sucht es seine eigene Bewegung wieder zu gewinnen ...

Welches ist nun das Objekt für den Staat, das zwar seinem Willen

unterworfen ist, aber dennoch seine eigene Bewegung beibehält? —

Es ist klar, da der Staat die persönliche Gemeinschaft der Menschen

ist, so ist jenes Objekt nichts anderes, als das s e l b s t ä n d i g e

L e b e n a l l e r E i n z e l n e n . . .

Auf diesem Punkte empfängt der Begriff der menschlichen Ge-

meinschaft mithin einen zweiten Inhalt neben dem des Staatsbegrif-

fes. Jenes selbständige Leben aller einzelnen ... ist so wenig ganz

vom Staatsbegriff aufgelöst als erklärt.“

1

Stein entwickelt nun: wie

dieses Gebiet der „Organismus des Güterlebens oder die Volkswirt-

schaft“ sei. Dieses besteht freilich zunächst darin, daß der einzelne

sich den einzelnen Zielen des Materiellen hingebe und dadurch eine

Besonderung erfahre. Aber dies vollzieht sich doch nur in Ge-

m e i n s c h a f t der Arbeit. Das Güterwesen sei daher nur als

Organismus möglich

2

. Doch sei das Güterwesen natürlich nicht

schlechthin eine in kollektiver Form auftretende Erscheinung. Es

ist mehr als Reichtum und Armut des Ganzen und dergleichen. Es

beruht, gemäß der ganzen Bestimmung des Menschen zur Unter-

werfung des natürlichen Lebens für das persönliche, auf einem

„innigen Verhältnis von Gut und Persönlichkeit“. Und h i e r

b e g i n n t e i n e n e u e R e i h e v o n E r s c h e i n u n g e n .

Das Gut zwingt nämlich den Menschen, „seine besten Kräfte der

Bearbeitung dieses Gutes zuzuwenden. Die Verwertung desselben

wird zur Lebensaufgabe des Einzelnen; sie bemächtigt sich seiner

Individualität ... Es ist eine der beachtenswertesten Erscheinungen,

daß die natürlichen Objekte, die der Mensch mit seiner Arbeit

bezwingt ... fast ebensoviel Einfluß auf ihn äußern, als er auf sie

hat .. .“

3

Maß und Art des Besitzes, der Arbeit und dergleichen be-

1

Lorenz von Stein: Der Begriff der Gesellschaft und die soziale Geschichte

der französischen Revolution, 2. Aufl., Leipzig 1855, S. XVI f.

2

Lorenz von Stein: Der Begriff der Gesellschaft, a. a. O., S. XVII f. — Vgl.

auch Lorenz von Stein: System der Staatswissenschaften, Bd 2: Die Gesellschafts-

lehre, Stuttgart 1856, S. 5.

3

Lorenz von Stein: Der Begriff der Gesellschaft, a. a. O., S. XX.