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rührt; er hat sich der dialektischen Methode formal entschlagen,
aber in geänderter Begründung ihre prinzipiellen Ergebnisse ange-
nommen. — M o h l möge in der folgenden literargeschichtlichen
Bemerkung noch kurz behandelt werden.
Robert von Mohl sowohl wie Stein nehmen beide die Priorität
für die Entwicklung des Begriffes der Gesellschaftswissenschaft in
Anspruch. Faktisch haben sie wohl beide unabhängig voneinander
und ungefähr gleichzeitig ihre Begriffe entwickelt. M o h l zuerst
in der Tübinger Zeitschrift 1851 und, umfassender, in der „Ge-
schichte und Literatur der Staatswissenschaften“
1
; Stein zuerst, aber
noch unklar in der ersten Ausgabe des „Sozialismus und Kommu-
nismus des heutigen Frankreich“
2
, dann bereits erschöpfend in der
zweiten Ausgabe: „Der Begriff der Gesellschaft und die soziale Ge-
schichte der französischen Revolution“
3
und im „System der Staats-
wissenschaften“
4
. — Außerdem haben übrigens nach Mohls eigener
Angabe zwei österreichische Gelehrte: L e o p o l d v o n H a s n e r
(„Das Verhältnis der sozialen zur Staatstheorie“) und M o r i t z
H e y ß l e r („Die Gesellschaft und ihre Stellung im System des
Rechts“; beide in: Haimerls Magazin für Rechts- und Staatswissen-
schaft, Prag 1850) im Jahre 1850 den Begriff der Gesellschaft in
prinzipiell gleichartiger Weise wie Mohl und Stein entwickelt. Es
kann eben in dieser Sache überhaupt nur in einem b e d i n g t e n
Sinne von einer Priorität gesprochen werden. Konstatiert doch
Mohl selber
5
, daß bereits S c h l ö z e r , wenn auch nur sozusagen
nebenher und in der Folge unbeachtet, unter dem Namen einer
„Metapolitik“ eine ähnliche Disziplin wie jene „Gesellschaftswissen-
schaft“ gefordert hat
6
. Ungleich wichtiger aber ist die Bearbeitung
1
Robert von Mohl: Die Geschichte und Literatur der Staatswissenschaften,
Bd 1, Erlangen 1855, vgl. besonders S.
88
ff.
2
Lorenz von Stein: Der Sozialismus und Kommunismus des heutigen Frank-
reich, 2 Bde, Leipzig 1842.
3
Lorenz von Stein: Der Begriff der Gesellschaft und die soziale Geschichte
der französischen Revolution, Bd 1, 2. Aufl., Leipzig 1855.
4
Lorenz von Stein: System der Staatswissenschaften, Bd 1: System der Sta-
tistik, der Populationistik und der Volkswirtschaftslehre, Bd 2: Die Gesellschafts-
lehre, Stuttgart 1852 und 1856.
5
Robert von Mohl: Die Geschichte und Literatur der Staatswissenschaften,
Bd 1, Erlangen 1855, S. 82.
6
August Ludwig von Schlözer: Allgemeines Staatsrecht und Staatsverfassungs-
lehre, Göttingen 1793.