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rührt; er hat sich der dialektischen Methode formal entschlagen,

aber in geänderter Begründung ihre prinzipiellen Ergebnisse ange-

nommen. — M o h l möge in der folgenden literargeschichtlichen

Bemerkung noch kurz behandelt werden.

Robert von Mohl sowohl wie Stein nehmen beide die Priorität

für die Entwicklung des Begriffes der Gesellschaftswissenschaft in

Anspruch. Faktisch haben sie wohl beide unabhängig voneinander

und ungefähr gleichzeitig ihre Begriffe entwickelt. M o h l zuerst

in der Tübinger Zeitschrift 1851 und, umfassender, in der „Ge-

schichte und Literatur der Staatswissenschaften“

1

; Stein zuerst, aber

noch unklar in der ersten Ausgabe des „Sozialismus und Kommu-

nismus des heutigen Frankreich“

2

, dann bereits erschöpfend in der

zweiten Ausgabe: „Der Begriff der Gesellschaft und die soziale Ge-

schichte der französischen Revolution“

3

und im „System der Staats-

wissenschaften“

4

. — Außerdem haben übrigens nach Mohls eigener

Angabe zwei österreichische Gelehrte: L e o p o l d v o n H a s n e r

(„Das Verhältnis der sozialen zur Staatstheorie“) und M o r i t z

H e y ß l e r („Die Gesellschaft und ihre Stellung im System des

Rechts“; beide in: Haimerls Magazin für Rechts- und Staatswissen-

schaft, Prag 1850) im Jahre 1850 den Begriff der Gesellschaft in

prinzipiell gleichartiger Weise wie Mohl und Stein entwickelt. Es

kann eben in dieser Sache überhaupt nur in einem b e d i n g t e n

Sinne von einer Priorität gesprochen werden. Konstatiert doch

Mohl selber

5

, daß bereits S c h l ö z e r , wenn auch nur sozusagen

nebenher und in der Folge unbeachtet, unter dem Namen einer

„Metapolitik“ eine ähnliche Disziplin wie jene „Gesellschaftswissen-

schaft“ gefordert hat

6

. Ungleich wichtiger aber ist die Bearbeitung

1

Robert von Mohl: Die Geschichte und Literatur der Staatswissenschaften,

Bd 1, Erlangen 1855, vgl. besonders S.

88

ff.

2

Lorenz von Stein: Der Sozialismus und Kommunismus des heutigen Frank-

reich, 2 Bde, Leipzig 1842.

3

Lorenz von Stein: Der Begriff der Gesellschaft und die soziale Geschichte

der französischen Revolution, Bd 1, 2. Aufl., Leipzig 1855.

4

Lorenz von Stein: System der Staatswissenschaften, Bd 1: System der Sta-

tistik, der Populationistik und der Volkswirtschaftslehre, Bd 2: Die Gesellschafts-

lehre, Stuttgart 1852 und 1856.

5

Robert von Mohl: Die Geschichte und Literatur der Staatswissenschaften,

Bd 1, Erlangen 1855, S. 82.

6

August Ludwig von Schlözer: Allgemeines Staatsrecht und Staatsverfassungs-

lehre, Göttingen 1793.