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Staat, Weltteil, tatsächlich bestehenden gesellschaftlichen Gestaltun-

gen.“

1

Einen tieferen literargeschichtlichen Einblick in die Materie ge-

währt auch H e i n r i c h v o n T r e i t s c h k e s Schrift: „Die

Gesellschaftswissenschaft, Ein kritischer Versuch“ (Leipzig 1859).

Treitschke versucht hier eine eingehende Widerlegung der Lehre

Mohls, deren wesentlichster Inhalt, gleichzeitig zur weiteren Dar-

stellung der Doktrin Mohls, noch kurz mitgeteilt sei. Er ist folgen-

der: Die Betrachtung der Gemeinde, als eines notwendig integrie-

renden Bestandteils des Staates, gehört in die Staatswissenschaft,

nicht (wie Mohl fordert) in die Gesellschaftslehre; die Betrachtung

der sozialen Erscheinungen, die mit dem Zusammenleben verschie-

dener Stämme und Rassen in einem Lande gegeben sind, gehört

entweder in die Ethnologie (etc.) oder in die Staatswissenschaft,

nämlich soweit das Zusammenleben der Stämme in ihren Macht-

Verhältnissen in Frage kommt; desgleichen die Betrachtung der

Stände

2

. Ähnlich steht Treitschke gegenüber den von Mohl gleich-

falls für die Gesellschaftslehre in Anspruch genommenen „Genossen-

schaften, welche aus dem Besitz höherer Bildung entstehen“, den

„Gestaltungen, welche aus den Verhältnissen zur Arbeit und zum

Besitz hervorgehen“, den „religiösen Genossenschaften“ und end-

lich den „freien Genossenschaften“. — Treitschke fragt sodann:

„Was ist diesen gesellschaftlichen Kreisen gemeinsam?“ und erklärt,

daß die Antwort Mohls: ein gemeinsames I n t e r e s s e , das je-

desmal gleichartige Zustände hervorrufe, unbefriedigend sei, denn

es liege jeder Gruppe ein a n d e r e s Interesse zugrunde. So rich-

tig dieses Argument für sich genommen ist, so wenig kann man an-

erkennen, daß hiermit Treitschke gegen die „Gesellschaftslehre“

irgend etwas ausrichten könne. Im Gegenteil, gerade die Tatsache,

1

Robert von Mohl: Die Geschichte und Literatur der Staatswissenschaften,

Bd 1, Erlangen 1855, S. 101.

2

„Die geistige Atmosphäre, worin sich jeder dieser Stände bewegt, hat für

die Staatswissenschaft zunächst nur den Wert einer Tatsache, welche sie voraus-

setzen und kennen muß, weil sich die politische Wirksamkeit der Stände wesent-

lich an ihr Kulturleben anknüpft, wie sich aber die Elemente politischer Macht

— Reichtum, Bildung und Teilnahme am Staatsleben — unter die Stände ver-

teilen, dies ist für die Staatswissenschaft von höchster Wichtigkeit.“ (Heinrich

von Treitschke: Die Gesellschaftswissenschaft, Ein kritischer Versuch, Leipzig

1859, S. 15.)