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Mitglieder anzupassen, nicht psychologischen Charakters, sondern

beschreibt schlechtweg s o z i a l e F u n k t i o n a l Verhältnisse

1

.

So scheint es, daß die Lehre, wonach die Sozialwissenschaft eine

„angewandte Psychologie sei“, hier besonders verhängnisvoll ge-

1

Dieser ganze Gedankengang gilt auch gegen H u g o M ü n s t e r b e r g

(Grundzüge der Psychologie, Bd 1, Leipzig 1900), der in diesem Punkte mit

Wundt zusammentrifft, ja die „Sozialpsychologie“ für einen Teil der „empiri-

schen Psychologie“ erklärt. Es ist nicht mehr möglich, an dieser Stelle auch auf

Münsterberg näher einzugehen. Jedoch sei bemerkt, daß seine Konstruktion im

Grunde auf einen organischen Gesellschaftsbegriff hinausläuft, in welchem —

gleichwie bei Schäffle — ein Gesellschaftsbewußtsein und ein Gesellschaftskörper

unterschieden wird. Das erstere sei Gegenstand der „Sozialpsychologie“, der

letztere Gegenstand der „Sozialphysiologie“; beide bilden „das Ganze der Sozio-

logie“ (a. a. O., S. 133)! — Folgerichtig unterscheidet Münsterberg auch eine

„Psychophysik der Gesellschaft“, also eine Lehre von dem Zusammenhange zwi-

schen dem Körperlichen und dem Seelischen, in welcher die allgemeinen psycho-

logischen Prinzipien „unverändert bleiben. . . Die Beschreibung (wird) auf den

noetischen, die Erklärung auf den psychophysiologischen Zusammenhang abzie-

len. Der soziale Bewußtseinsinhalt wird dabei dem sozialen Organismus nicht

anders zugeordnet sein, als der individuelle Inhalt dem einzelnen Gehirn. Das

individuelle Gehirn tritt dann in den Zusammenhang als soziales Neuron ein,

dessen Protoplasmafortsätze im System der Sinnesorgane gegeben sind und des-

sen Entladungsbahnen durch den gesamten peripheren motorischen Apparat ver-

treten ist. Auch die einzelligen Neurone des Einzel-Gehirns sind ja nicht mit-

einander verwachsen, sondern nur so aneinander gelagert, daß eines irgendwie

das andere beeinflußt. Gerade so beeinflussen die sozialen Neurone einander...“

(S. 558 ff.). — Dieser Begriff des Sozialpsychologischen auf der Grundlage eines

sozialen Organismus ist in Wahrheit einerseits auf einen organischen Begriff der

Gesellschaft, andererseits auf den Avenariusschen Begriff des „Systems C höherer

Ordnung“ gestützt, worauf ich zur Kritik verweise. — Der Psychophysik der

Gesellschaft liegt natürlich ein sozialpsychologischer Parallelismus zugrunde,

worin Münsterberg mit F r a n z E u l e n b u r g (Über die Möglichkeit und

die Aufgaben einer Sozialpsychologie, in: Schmollers Jahrbuch für Gesetz-

gebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich, Jg 24, Leipzig

1900, S. 219 ff.) zusammentrifft. Ohne hierauf näher einzugehen, sei darauf

hingewiesen, daß sozialpsychische Erscheinungen nie in dem Sinne an „äußere

Momente“ (z. B. Ortsgemeinschaft) gebunden sein können, wie die individual-

psychischen an Nervenprozesse. Denn diese äußeren Momente müssen erst als

B e d i n g u n g e n von Nervenprozessen auftreten; erst diese letzteren kön-

nen sich als Parallelerscheinung psychischer Phänomene darstellen. Die Sozial-

psychologie könnte also nur auf Nervenprozesse als Parallelerscheinungen reflek-

tieren, nicht aber auf weitab liegende „äußere Äquivalente.“ — Auch dieser

Gedanke des Parallelismus ist nur auf der Grundlage eines organischen Gesell-

schaftsbegriffes möglich, und es ist lehrreich zu sehen, wie s i c h d i e s e r

i m m e r w i e d e r , b e i n a h e a l s n o t w e n d i g e K o n s e q u e n z j e -

d e r p s y c h o l o g i s t i s c h e n A u f f a s s u n g v o m W e s e n

d e r G e s e l l s c h a f t , e i n s c h l e i c h t .