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Diese Fehlerhaftigkeit im Aufbau der Grundbegriffe rächt sich

auch sofort an der D u r c h f ü h r u n g der Lehre. Die drei Mo-

mente des sozialen Lebens: Arbeit, Willensregelung und vernünftige

Kritik erweitern sich nach Natorp nämlich in Hinsicht auf das funk-

tioneile System, das das soziale Leben darstellt (— hier ist also der

soziale Körper schon ganz als ein kausaler Zusammenhang gedacht!

—) zu den drei Grundfunktionen der w i r t s c h a f t l i c h e n ,

r e g i e r e n d e n u n d b i l d e n d e n Tätigkeit. Diese Unterschei-

dung sozialer „Provinzen“ oder Objektivationssysteme muß zurück-

gewiesen werden. Sie ist aus methodischen Begriffen hergenommen,

aus welchen unmittelbar m a t e r i e l l e Begriffe sozialer Einzel-

gestaltungen, sozialer Gebilde, nicht abgeleitet werden können.

Wenn „Wille“ oder „praktische Vernunft“ nur eine Anordnung un-

serer Bewußtseinstatsachen, eine R i c h t u n g derselben ist, so

kann aus d i e s e r W e s e n s b e s t i m m u n g her noch durch

nichts auf ihre Fortsetzung im sozialen Leben zu kausalen sozialen

Gebilden geschlossen werden. Im Begriff der Vergemeinschaftung

dieser individuellen Funktionen liegt nur, daß sie zur äußeren (ge-

meinsamen) R e g e l u n g , z u r p r a k t i s c h e n D i s k u s s i o n

werden: von der Bildung sozialer Provinzen, von der Regierungs-

provinz und Bildungsprovinz ist darin gar nichts beschlossen. Na-

torp schließt also mit Unrecht aus dem Methodischen ins Materielle,

Empirisch-Kausale. Interessant ist auch, daß hier, wie schon ange-

deutet, ein spezieller K a u s a l begriff von der Gesellschaft, ein ma-

terieller Gesellschaftsbegriff entworfen wird. Denn Natorps Zerle-

gung des sozialen Lebens in bestimmte Objektivationssysteme ist

offenbar eine Erfassung des faktischen Aufbaus und (kausalen) Zu-

sammenhangs des sozialen Körpers. Daß dies aus den gegebenen

erkenntnistheoretisch-methodologischen Prämissen der S t a m m -

l e r - N a t o r p schen Lehre nicht geschehen darf, liegt auf der

Hand; daß es aber dennoch geschah, hat seine letzte Ursache bei

Auf diese rein erkenntnistheoretische Seite der Sozialphilosophie können wir

an dieser Stelle nicht eingehen. Aber selbst wenn der angeführte Gedankengang

zugegeben wird, so erscheint aus ihm heraus dennoch nicht der Widerspruch mit

dem S o z i a l b e g r i f f e beseitigt. Bei der Begriffsbestimmung des Sozialen han-

delt es sich darum, welche Erkenntnisweise als die primäre, aus der Natur des

Objektes erfließende zu bestimmen ist, und welche bloß als sekundäre, als

heuristisches Prinzip, daneben Platz haben kann.