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1.

Unterform: Die Menschen übertragen alle ihre Gewalt ein für

allemal an einen Führer, der daher unbedingte Herrschaftsrechte er-

langt, mit denen er allerdings nur die natürlichen Schutzrechte der

Vertragschließenden wahrzunehmen hat — der aufgeklärte Absolu-

tismus, der dem Einzelnen möglichst viel Freiheit läßt

1

.

Die 2. Unterform: Hier verbleibt die Gewalt den Bürgern. Sie

wird / nicht ein- für allemal an den Herrscher abgegeben, sondern

im Gegenteil an die Bestellten (Abgeordneten oder Beamten) so oft

delegiert und von ihnen zurückgenommen, als nötig oder ange-

nehm. Die klassische Form dafür findet sich in Athen, wo man die

Beamten zum Teil nicht einmal mehr gewählt, sondern ausgelost

hat. Die Freiheit aller Einzelnen ist ja gleich groß; wer also für eine

Zeit herrschen, das heißt den Grundvertrag und den Willen aller

ausführen soll, das bestimmt das Los. — Diese Unterform ergibt

den Liberalismus und die Demokratie (beide ihrem allgemeinsten

Begriffe nach als gleichartig gefaßt, über die Unterschiede zwischen

ihnen später). — Auch hier ist wieder ein Gedanke zu Ende gedacht.

Das Naturrecht lehnt es zwar ab, die Selbstgenugsamkeit jedes Ein-

zelnen in der Weise der Anarchie und des Machiavellismus anzu-

erkennen, und sucht eine Gesellschaftsordnung, in der sich wirklich

leben läßt; aber in der Bestellung der Herrschergewalten zur Aus-

führung des Urvertrages, zur Wahrung der Naturrechte, ist sie

folgerichtig von dem einen äußersten Ende der einmaligen, un-

widerruflichen Gewalt- und Willensübertragung an den Fürsten zu

dem andern äußersten Ende, dem beliebig oft wiederholbaren Akt

der Wahl (oder sogar der Bestellung durch das Los) übergegangen.

Vergleichen wir die drei Arten von Gesellschaft, die diese drei

Arten der Einzelheitslehre bilden wollen, auf ihre bauliche und

gefügemäßige Gestalt hin, so finden wir: daß die anarchistische

und die naturrechtliche Gesellschaft a t o m i s t i s c h gebaut sind,

die machiavellistische Gesellschaft dagegen nicht durchaus. Sowohl

bei freiem, anarchistischem Einzelleben, wie bei naturrechtlicher

Demokratie gilt jedes Glied der Gesellschaft gleich viel, ist es also

ein gleiches Atom. Die Zusammenfügung der Gesellschaftsatome

(der Bürger) ist ferner in beiden Fällen eine mechanische (da die

1

Vgl. z. B. das preußische Landrecht, das sogar die Ehe als einen Vertrag er-

klärte; Friedrich der Große, Josef II. usw.