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Wir haben uns klar gemacht, was Organisation ist, welche ver-
schiedene Bedeutung sie für Individualismus und Universalismus hat.
Noch bleibt die wichtigste Frage übrig, wie Organisation in ihrem
inneren Gefüge beschaffen sei. Die Antwort der Gesellschaftslehre
lautet: Das Gefüge jeder Organisation ist Über- und Unterordnung;
nur durch Uber- und Unterordnung der Bestandteile ist Organi-
sation möglich. Es ist klar, daß z. B. die gemeinsame wirtschaftliche
Tätigkeit einer Fabrik nur durch Über- und Unterordnung der ar-
beitsteilig ineinandergefügten Bestandteile des Erzeugungsvorganges
möglich ist. Es muß daher auch eine Herrschergewalt (oberste Norm)
da sein, welche die Über- und Unterordnung gewährleistet; mag
diese Herrschergewalt nun (kapitalistisch) der Fabrikherr sein, oder
(kommunistisch) die vom General-Oberdirektor der Volkswirtschaft
eingesetzte Leitung; mag sie monarchisch oder kollegial gebildet sein.
Hier zeigt sich die Grundfrage aller Politik: daß eine Herrscher-
gewalt, daß Führung nötig ist, weil Uber- und Unterordnung die
Daseins- und Lebensform aller Art von „Organisation“ darstellt.
Daß eine Herrschergewalt für jede Organisation nötig ist, schließt
zwei Sonderfragen in sich, die aber innig Zusammenhängen: (1) Die
Frage der Staatsform, genauer gesagt, der Regierungs- oder Leitungs-
form aller Organisation überhaupt; (2) die Frage der Bestellungs-
weise der Herrschergewalt (der Leitung, Regierung). Die möglichen
Leitungsformen sind nun, wie bekannt: Einer als der Herrscher
(monarchische Verfassung); wenige Bevorzugte als Herrscher (Ari-
stokratie); viele oder alle als Herrscher (Demokratie). Diese drei
Grundformen ermöglichen dann verschiedene Abwandlungen und
Zwischenformen, die aber hier nicht in Betracht kommen. Es ist
deutlich, daß die Bestellungsarten der Herrschergewalt mit der Lei-
tungsform selbst innig Zusammenhängen.
I n d i v i d u a l i s t i s c h ist der Grundgedanke, daß die Herr-
schergewalt ihren Ursprung in allen organisierten Mitgliedern habe,
sich daher von allen in gleicher Weise ableite. (Der „Urvertrag“ des
Naturrechtes wird durch den Willen aller Einzelnen begründet.) Die-
ser Gedanke ist ausschlaggebend für Liberalismus und Demokratie.
Die ursprünglichen Herrscher, die Bestellenden, sind nach individua-
listischer Auffassung a l l e Mitglieder der Organisation, das heißt
des Staates, also alle Bürger „Wähler“ (daher „ V o l k s s o u v e -
r ä n i t ä t “). Die Herrschergewalt ist darum eine solche, in der alle
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