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das Geld als Ware, dem der Eigenwert nach Arbeitsstundengehalt
einwohnt.
(c)
Die durchaus mechanistische Auffassung der Volkswirtschaft.
Der Gesamtwirtschafts g a n g muß jenen Grundbegriffen gemäß
als Mechanismus aufgefaßt werden, als o r d r e n a t u r e l (wie
bei den naturrechtlich-individualistischen Physiokraten, wie bei
Smith und Ricardo). Das Wesen der Volkswirtschaft ist ihm, reine
Verkehrswirtschaft (= Verknüpfung atomistischer Tauschparteien)
zu sein, daher auch Freihandel das Angemessene. Die Wirtschafts-
gesetze sind demnach nicht organische, sondern mechanische Ge-
setze, das heißt blinde Kausalgesetze — eine Ansicht, die nur bei
atomistischer, das heißt individualistischer Auffassung der Wirtschaft
möglich ist. Die atomistische Vorstellungsweise liegt selbst dem
Konzentrationsgesetz zugrunde, worauf oben immer wieder hinge-
wiesen wurde
1
.
(d)
Die machiavellistische Erklärung des Staates, der grundsätzlich
als Gebilde der Klassenherrschaft betrachtet wird (daß es sich um
die kollektiven Gebilde „Klassen“ handelt, ändert nichts an dem
individualistischen Gepräge der Lehre).
(e)
Auch die revolutionäre Richtung (neben der allerdings eine
evolutionistische Auffassung einhergeht) hat bei Marx einen indi-
vidualistischen Grundzug.
(f)
Individualistischer Art ist auch die Anklage des Marxismus ge-
gen den Mehrwert: Sie wird begründet mit dem „Recht auf den
vollen Arbeitsertrag“, das ja einen rein individualistischen Grund-
satz darstellt und fälschlich annimmt, es gebe überhaupt Arbeits-
ertrag eines Einzelnen! (Allerdings wird dieser Individualismus nur
als Ubergangszustand aufgefaßt. Später soll ja das Recht auf Be-
friedigung der Bedürfnisse („jedem nach seinem Bedürfnisse“) fol-
gen.
(g)
Nicht einmal mehr naturrechtlich-individualistisch, sondern
bereits anarchistisch ist das Ideal der kommunistischen Zukunfts-
gestaltung als einer „freien Assoziation der Individuen“, eines „Feh-
lens der Herrschaft von Menschen über Menschen“;
1
Siehe oben S. 168 f.