Table of Contents Table of Contents
Previous Page  2344 / 9133 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 2344 / 9133 Next Page
Page Background

182

[131]

das Geld als Ware, dem der Eigenwert nach Arbeitsstundengehalt

einwohnt.

(c)

Die durchaus mechanistische Auffassung der Volkswirtschaft.

Der Gesamtwirtschafts g a n g muß jenen Grundbegriffen gemäß

als Mechanismus aufgefaßt werden, als o r d r e n a t u r e l (wie

bei den naturrechtlich-individualistischen Physiokraten, wie bei

Smith und Ricardo). Das Wesen der Volkswirtschaft ist ihm, reine

Verkehrswirtschaft (= Verknüpfung atomistischer Tauschparteien)

zu sein, daher auch Freihandel das Angemessene. Die Wirtschafts-

gesetze sind demnach nicht organische, sondern mechanische Ge-

setze, das heißt blinde Kausalgesetze — eine Ansicht, die nur bei

atomistischer, das heißt individualistischer Auffassung der Wirtschaft

möglich ist. Die atomistische Vorstellungsweise liegt selbst dem

Konzentrationsgesetz zugrunde, worauf oben immer wieder hinge-

wiesen wurde

1

.

(d)

Die machiavellistische Erklärung des Staates, der grundsätzlich

als Gebilde der Klassenherrschaft betrachtet wird (daß es sich um

die kollektiven Gebilde „Klassen“ handelt, ändert nichts an dem

individualistischen Gepräge der Lehre).

(e)

Auch die revolutionäre Richtung (neben der allerdings eine

evolutionistische Auffassung einhergeht) hat bei Marx einen indi-

vidualistischen Grundzug.

(f)

Individualistischer Art ist auch die Anklage des Marxismus ge-

gen den Mehrwert: Sie wird begründet mit dem „Recht auf den

vollen Arbeitsertrag“, das ja einen rein individualistischen Grund-

satz darstellt und fälschlich annimmt, es gebe überhaupt Arbeits-

ertrag eines Einzelnen! (Allerdings wird dieser Individualismus nur

als Ubergangszustand aufgefaßt. Später soll ja das Recht auf Be-

friedigung der Bedürfnisse („jedem nach seinem Bedürfnisse“) fol-

gen.

(g)

Nicht einmal mehr naturrechtlich-individualistisch, sondern

bereits anarchistisch ist das Ideal der kommunistischen Zukunfts-

gestaltung als einer „freien Assoziation der Individuen“, eines „Feh-

lens der Herrschaft von Menschen über Menschen“;

1

Siehe oben S. 168 f.