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ordnet ist. In ihm ist das Ganze verborgen, das Einzelne enthüllt.

In allen diesen drei Bestimmungsstücken ist jeweils von einer an-

deren Seite her immer wieder dasselbe gesagt. Denn sie sind eine

Dreiheit, die das Innesein von Ganzheit im Einzelnen und das Be-

stehen von Einzelheit durch Ganzheit erklärt. Das Streben nach

Ganzheit ist die zweite höhere Natur der Einzelheit, welche sich in

dieser Natur selbst übertrifft, überwindet, zurückformt in die Ein-

heit.

Es ergibt sich so der Begriff des geistigen Standes als eines Eigen-

organismuses, der aber selber nur als Organ besteht und wirkt. Die

Stände sind die Sendlinge und Schößlinge einer Stammeinheit, die

sich in verhältnismäßig selbständige Organe scheidet (differenziert).

Sie sind Bestandformen eines U r s t a n d e s , des geistigen Lebens

schlechthin, sie sind das Mannigfaltige in der Einheit.

Aus diesem Begriff des Standes, der die Eigenschaften der Beson-

derheit und der Ganzheit zugleich umfaßt, folgt abermals, was wir

früher schon in anderem Zusammenhange fanden: die N o t -

w e n d i g k e i t e i n e r M e h r h e i t v o n S t ä n d e n . Wo

Ein Organ ist, müssen auch andere Organe sein, wo Ein Stand ist,

müssen viele Stände sein.

Hieraus wieder folgt umgekehrt: die Auflösung der Ganzheit in

eine „klassenlose Gesellschaft“, das heißt in eine homogene, stand-

lose Gesellschaft, wie sie der Marxismus träumt, wäre wider die in-

nere und äußere, geistige wie handelnde Natur der Gemeinschaft,

daher in Wirklichkeit unmöglich, ja geradezu technisch unausführ-

bar. Die Kommunisten haben keine Ahnung von dem Unterschied

zwischen der inneren Ganzheit und der herausgetretenen, als dif-

ferenzierte Einzelheit entfalteten. Sie wissen nicht, daß sich Ganz-

heit nicht als ungeschieden Eines, in sich Gleiches, darstellen kann,

sondern nur als Vielgliedriges, Besondertes.

Aus dem entwickelten Begriffe des Standes folgt endlich: die

eigentümliche G e f a h r u n d S c h w ä c h e einer Gesellschaft,

deren Organisation allein auf die Stände gegründet ist. Wenn die

Stände zu sehr abgeschlossen nebeneinander bestehen, so bilden sie

bloß eine bündlerische (föderative) Einheit. Bündnis (Föderation)

allzu selbständig gewordener Teile bedeutet aber mehr ein Neben-

einander als eine Über- und Unterordnung, als eine echte Ganzheit.

Das bloße Nebeneinander der Stände wäre ein individualistischer