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Ganzheit übernehmen. Als Krieger haben die Landsknechte die Auf-

gabe zu kämpfen, wofür die Ganzheit es verlangt. Sie mögen für

sich eine rohe Horde sein, aber diese Hordennatur wird gebändigt

und gliedhaft dadurch, daß ihre Kraft in derjenigen Richtung geht,

die das Ganze fordert. So sehen wir hier anschaulich, wie die Ganz-

heit die Natur eines Besondertsten annimmt, als Besonderheit aber

dem allgemeinen Zweck treu bleibt und gehorcht: der Stand.

Und wieder: der Stand hat seine Besonderheit nicht um der Be-

sonderheit willen, er darf sie nur so haben, als hätte er sie nicht,

sonst entartet er. Er hat sie nur als b e s o n d e r e F o r m

v o n G a n z h e i t . Handelnde Stände sind gleichsam beamtet,

sind gleichsam Pflichtstände, sie dürfen nicht mehr noch weniger

sein als dieses, sonst würde ihre Besonderheit zur Vereinzelung,

Abtrennung von der Ganzheit gesteigert.

/

§ 28. Die Folgerungen aus dem Stufenbau der

Gemeinschaften

I.

Die politische Seite des Standes.

Die beste Staatsform

Die Gliederung der Stände, als ein Gebäude von Organisationen

angesehen, bildet das Gesamtganze der Gesellschaft. Darin ist der

Staat die ideelle Einheit dieser Gliederung, weil er nicht nur art-

eigene Organisation (ein Stand für sich), sondern auch höchster

Stand ist, jener nämlich, der auf Grund der ideellen Einheit der zu-

grundeliegenden geistigen Gemeinschaften die Einheit der Gesamt-

organisation des Lebens wahrt.

Die Stellung eines Standes in der Gesamtheit aller Organisationen

macht die „politische Stellung des Standes“ aus. Da ein auszeich-

nendes Merkmal der Organisation stets die „Herrschaftsverhält-

nisse“ innerhalb ihrer selbst oder zwischen den Organisationen sind,

so kann man die politische Seite eines Standes auch dahin erklären:

daß er eine ganz bestimmte Herrschaftsstellung im Gesamtganzen,

zuletzt im Staate innehabe. So hatte der Fürstenstand, der Ritter-

stand, der Bürgerstand bestimmte Herrschaftsrechte im Staate.

Wenn nun die Gemeinschaftsgruppen und damit die Stände rein

geistig kraft ihrer inhaltlichen Bezogenheiten aufeinander (der Ge-

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