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Sozialismus, sofern er nach dem Schema der Planwirtschaft gedacht

wird. Je unverhältnismäßiger aber die Zahl der Beamten anwächst,

um so schwerfälliger und unbrauchbarer wird die ganze bureau-

kratische Maschine.

Überall, wo zentralistisch regiert wird, liegt eine atomistische

Staatskonstruktion zugrunde, das heißt der Beamte wird zum Or-

gan einer einzigen Staatsgewalt, die alles unmittelbar in sich begrei-

fen will. „Ein Volk, Eine Regierung“ — daher: Viele Beamte, für

diese Beamtengewalt, die vom Zentralkörper bis herab zum klein-

sten Lokalkörper reicht (am besten ausgebildet in Frankreich, am

wenigsten in England, dessen Staat überhaupt noch am meisten ein

Stück Mittelalter enthält); daher grundsätzlich lauter solche Beamte,

deren Wille von der höchsten Zentralgewalt aus bestimmt wird.

Anders der ständische Staat. Er gibt überall von den zentralen

Aufgaben an die anderen Stände ab, soweit nicht die Erfordernisse

des Gesamt- / ganzen entgegen stehen. Darum bedeutet die stän-

dische Gliederung der Gesellschaft, indem sie jener Einen Staatsge-

walt die selbständigen ständischen Körper an die Seite setzt: einen

Abbau des zentralistischen Beamtenkörpers, zum Teil einen Abbau

des Beamtenwesens überhaupt. Im Ständewesen fällt Beamter und

tätiger Führer grundsätzlich zusammen, wie wir in anderem Zu-

sammenhang schon hervorhoben. Der zünftige Handwerksmeister

z. B. ist gleichzeitig Beamter seines Standes, verwaltet seine Stan-

desangelegenheiten, ja er ist auch teilweise zugleich Beamter seiner

Stadtverwaltung (sofern die Gesamtheit der Zünfte Bestandteil der

Stadt und ihres Regimentes war) — das alles dazu ehrenamtlich.

Der feudale Grundherr ist als Richter und Ritter gleichzeitig Be-

amter, überdies auch in seiner Eigenschaft als Verwalter eines nur

lehenmäßig empfangenen Gutes, und doch in all dem ein Le-

b e n s f ü h r e r , der seine Probe bestehen m u ß , der nie zum

papierenen Menschen werden darf! Oder in modernen Zeiten: die

vereinsamtlichen Vorstandsmitglieder der Gewerkschaft, der Arbei-

terkranken- und Unfallversicherungsanstalten sind gleichzeitig Ar-

beiter, Beamte der Gewerkschaften wie Krankenkassen, indem sie

Leitungs- und Verwaltungsdienste beider ausüben; die Kartellmit-

glieder sind gleichzeitig Beamte der Kartellorganisation, insofern sie

Leitungs- und Verwaltungsarbeiten darinnen verrichten. Und sie

erhalten zugleich etwas vom Lebensführer, da sie auf Gedeih und