[195]
271
keit, Pflichttreue, Standesehre und von einem gewissen Idealismus durchdrungen
war. Auf die Weise überwand die Beamtenschaft nicht nur bis zu einem gewis-
sen Grade den ihr anhaftenden M i e t l i n g s g e i s t (um mit Freiherrn vom
Stein zu sprechen), sondern auch den Zentralismus — eben dadurch und inso-
weit, als sie ein eigenes, selbständiges Sachverständigenkollegium wurde, als sie
sich selbst wieder als eine Art von „ S t a n d “ zwischen Volk und Regierung
(beziehungsweise Monarchen) zu schieben vermochte.
§ 31. Die Wechseldurchdringung der Stände
Stellvertretung
Wo die Abscheidung der in unserer Tafel unterschiedenen Stände
eine strenge und starre ist, wie so oft in der Geschichte, widerspricht
dies der Natur der Gesellschaft. Denn die Stände sind in ihrer inne-
ren geistigen Wesenheit nichts gänzlich in sich selbst Beruhendes,
sondern haben nur eine verhältnismäßige Selbständigkeit, sind nur
etwas beziehungsweise Eigenes, anders gesagt: Ihre Selbständigkeit
und Eigenheit ist begleitet von völliger, wechselseitiger Durchdrin-
gung. Kein Stand führt ein völliges Sonderleben, sondern: J e d e r
S t a n d i s t i n g e w i s s e m M a ß e a u c h d e r a n d e r e
S t a n d . Diese Erscheinung ist von grundlegender Bedeutung. Sie
ist es, die jede Art von Klassenkampf als Wesenserscheinung der Ge-
sellschaft ausschließt, die selbst den Kampf der Stände schon als Stö-
rung, als Entartung kennzeichnet.
Der Nährstand ist überall zugleich politischer Stand, insbeson-
dere auch Wehrstand. Dort, wo allgemeines Stimmrecht und allge-
meine Wehrpflicht herrscht, ist dies selbstverständlich, da jeder als
politisch passiver oder aktiver Bürger tätig ist und in das Heer ein-
tritt. Wo dann, wie im Mittelalter, Zunftverfassung herrscht, ist es
gleichfalls offenbar, da die Zünfte als solche eine bestimmte staat-
liche und gebietliche Politik treiben, z. B. gegenüber dem Adel, und
wehrhaft sind: die bewaffneten Bürger, „Spießbürger“. Sogar wo
absolute Verfassungsformen herrschen, müssen sich diese Einflüsse
durch die Machtstellung, welche den wirtschaftlichen Massen kraft
ihres Gewichtes notwendig eigen sind, geltend machen, wenn auch
nur in vermittelter Form.
Die unteren Stände der Handarbeiter gehören auch dem geistigen
Stande an, sofern sie eben durch ihre, wenn auch noch so dürftige
Bildung, vor allem aber durch Religion und Moral an den höheren