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breitung gefunden hat und nicht nur im Großgewerbe, sondern

auch (und noch mehr!) dort Anwendung findet, wo zersplitterte

Klein- und Mittelbetriebe vorherrschen, gilt es nun näher zu be-

trachten. Er wird sich als eigentlich tragende Säule erweisen, auf

welche der Neubau der ständischen Gesellschaft im gewerblichen Be-

reiche zu gründen ist.

Z u s a t z z u r v i e r t e n A u f l a g e

An w e l c h e v o n d e n a l t e n V e r b ä n d e n m a n p r a k -

t i s c h a n k n ü p f e n s o l l , ist eine Frage, die nach den jewei-

ligen geschichtlichen Umständen und führenden Personen im ein-

zelnen verschieden zu beantworten sein wird. Grundsätzlich aber,

und das ist durch verschiedene Gedankengänge dieses Buches klar

genug begründet, grundsätzlich kann kein Zweifel sein, daß be-

währte Kartelle und Konzerne den besten Anknüpfungspunkt für

den praktischen Aufbau ständischer Körperschaften in der Wirt-

schaft bilden, einen besseren als etwa die „horizontalen“ Gewerk-

schaften oder die ihnen gegenüberstehenden Unternehmervereine;

einen bessern auch als Handelskammern oder ähnliche verschwom-

mene Gebilde. In bewährten Kartellen und Konzernen mit ihren

Kollektivverträgen und ähnlichen Bindungen haben doch im we-

sentlichen die Erfordernisse und Verzweigungen der Wirtschaft

selbst gesprochen, während für Berufsvereine zumeist einseitige Be-

lange, zum Teil klassenkämpferischer Prägung bestimmend waren. In

bewährten Kartellen und Konzernen sind daher auch die „waagrech-

ten“ und „senkrechten“ Organisationsgrundsätze — um in diesen

ungenauen herkömmlichen Begriffen zu sprechen — auf verhältnis-

mäßig gesunde Weise verbunden. Im ständischen Aufbau der Wirt-

schaft können die waagrechten Organisationen nur eine abgeleitete,

ergänzende Rolle spielen, insbesondere die Rolle von Fachvereinen.

Bei Ausbildung einer B e r u f s o r d n u n g wird daher die kartell-

und konzernmäßige Organisationsgrundlage den Vorrang vor der

gewerkschaftsmäßigen erhalten müssen.

Auf dem P a p i e r b e r u f s t ä n d i s c h e E i n t e i l u n -

g e n v o r z u z e i c h n e n , ihre Gliederung im voraus gesetzlich

festzulegen, ist verfehlt. Die Wirtschaftszusammenhänge sind viel zu

verschlungen, lebendig, wechselnd, als daß sie sich einfachen Schemen

fügten. Das zeigte sich z. B. in Österreich. Allerdings gibt es hiervon

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