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samtarbeitsvertrages, sich örtlich auszudehnen, um die Nachbarn,

falls bei ihnen solche Arbeitsverträge nicht gelten, nicht überlegen

wettbewerbsfähig zu machen. Namentlich gilt diese Wirkung auf

das mehr zersplitterte Handwerk. „Im Handwerk“, schreibt Boos,

„wo die Vereine [der Meister] nicht über die Geld- und Machtmittel

der Verbände der Großindustriellen verfügen, sind regelrechte Kar-

telle oft unmöglich. ... Die Tarifgemeinschaften werden hier oft

direkter Ersatz für Kartelle. Verträge, die auf den ersten Blick ganz

normale Tarifverträge zu sein scheinen, sind zum Teil verkappte

Kartellvereinigungen. “

1

Wenn dem Lohntarif auch in aller Form ein Preistarif an die

Seite gestellt wird (wie z. B. zuerst im schweizerischen, reichsdeut-

schen, österreichischen Buchdruckereigewerbe und seither in vielen

anderen Fällen), so bedeutet dies b e r e i t s h e u t e s c h o n e i n e

z ü n f t i g e P r e i s r e g e l u n g , die von Unternehmern und

Arbeitern gemeinsam festgelegt wurde. Wie verschieden aber ist

eine solche Preisfestsetzung, sowohl von einseitiger Kartellwillkür

der Unternehmer unter sich, als auch von einer „zentral“ vorge-

nommenen, die z. B. bei Verstaatlichung der Erzeugung und in zen-

traler, sozialistischer Planwirtschaft vorliegt. Der Oberdirektor der

zentralen Planwirtschaft müßte (falls nicht unmittelbare Zuteilung

der Naturalgüter eintritt) ein Netz von Preisen ausklügeln, dessen

einzelne Ansätze notwendig etwas Papierenes, Verkalktes, ja Will-

kürliches haben werden, da ja bei völlig geschlossener Planwirt-

schaft überhaupt keine sichere Preisberechnugsgrundlage da ist!

2

In

der Tat war es hauptsächlich der Schleichhandel, der, so viel ich

sehen kann, sowohl unter Bela Kun wie unter Lenin die Staats-

preise zum Teil richtigstellte beziehungsweise weiterhin richtigstellt.

Jene Preise und Löhne dagegen, die von der ganzen Zunft mit

Rücksicht auf die Tragkraft des Marktes, auf die Erzeugungskosten,

auf die Kapital- und Entwicklungskraft des Gewerbes, auf die Arbei-

ter- und Lohnverhältnisse, kurz aus der g e s a m t e n L e -

b e n s n o t w e n d i g k e i t d e r W i r t s c h a f t s z w e i g e h e r -

a u s geschaffen werden, sind von dem warm pulsierenden Leben

nie verlassen, sind o r g a n i s c h e P r e i s e und wahren sich die

1

Roman Boos: Der Gesamtarbeitsvertrag..., S. 29.

2

Siehe oben S. 199 f.