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aufweise, die in einer richtig und lückenlos organisierten ständischen Ordnung

der Wirtschaft segensreich erweitert werden könnten; Wobei vollkommene Ent-

faltung der Selbstverwaltung und Oberleitung des Staates sich gegenseitig nicht

ausschließen, sondern sich geradezu bedingen. — Für das Mittelalter vgl. Erich

Wege: Die Zünfte als Träger wirtschaftlicher Kollektivmaßnahmen, Stuttgart

1930.

Die grundlegende Bedeutung für die Neuordnung unserer Wirt-

schaft erlangt aber der Gesamtarbeitsvertrag, wie angedeutet, da-

durch, daß aus der gemeinsamen, gesamtheitlichen Regelung der

Arbeitsverhältnisse eine wahrhaft organische Verbindung von Un-

ternehmervereinigungen und Gewerkschaft wird. Durch diese Ver-

bindung entsteht aus der bloßen Arbeitsordnung eine B e r u f s -

o r d n u n g , aus dem Nebeneinander von Gewerkschaft und Kar-

tell ein Gesamtverband, aus den zuerst nur individualistisch gemein-

ten einseitigen Interessenverbänden Organe des Gesamtverbandes

und aus diesem selbst zuletzt eine einheitliche Zunft, ein ständischer

Körper! Überall, wo ein Tarifvertrag gilt, machen sich mit einer

inneren, logischen Notwendigkeit zwei bestimmte Neigungen dieser

Art geltend:

erstens die Neigung, nicht tariftreue Unternehmer und Meister

notwendig in den Unternehmerverband hinüberzuzwingen, oder sie

auf andere Weise unschädlich zu machen, z. B. durch Arbeitseinstel-

lung oder durch Verhängung der Sperre über sie seitens der Ge-

werkschaften; auf diese Weise wirkt die Arbeiterschaft im Sinne der

Kartellierung der Unternehmungen, der Organisierung des Ge-

schäftszweiges und des Marktes;

die zweite Neigung ist die, dem Lohntarif auch einen Preistarif

der Erzeugnisse an die Seite zu stellen oder Löhne und Warenpreise

überhaupt in grundsätzliche Verbindung zu bringen. Es ist natür-

lich, daß der gemeinsamen Regelung des oft wichtigsten Teiles der

Selbstkosten, nämlich der / Arbeitskosten, auch eine Hinzielung

auf gemeinsame Festsetzung von Mindestpreisen der Waren inne-

wohnt. Auf diese Weise wird aber nicht nur ein Dienstverhältnis

mit dem Tarifverträge festgesetzt, sondern eine zünftig geregelte

Preisgestaltung, wenigstens in den Grundpreisen, geschaffen, was

wieder eine Bekämpfung der Außenseiter und des schmutzigen Wett-

bewerbes, der Pfuscharbeit, das heißt eine einheitliche Zusammen-

fassung des gesamten Gewerbes überhaupt im zunftmäßigen Sinne

in sich schließt. Dem entspricht auch die innere Neigung des Ge-