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wie jeder Stand, auf arteigenen Aufgaben, das heißt auf seiner eige-

nen Sachsouveränität; und demgemäß auf einem eigenen Kreise von

Menschen, die sich ihm vor allem widmen, ihn tragen und gestalten,

der staatstragenden Schichte eines Volkes.

Dieser staatstragende Personenkreis soll ebenso in seiner eigenen

Lebensaufgabe verwurzelt sein, wie die Personenkreise der wirt-

schaftlichen Stande und der geistigen Stände in der ihrigen. Er be-

steht daher aus einem Sachverständigenkreise, der aber nicht zuerst

gekennzeichnet ist durch Beamtengeist und Beamtentum (noch we-

niger durch Rednertum und Werbegeschick wie bei den wildgewach-

senen politischen Führerkreisen des Parlamentarismus), sondern

durch den schöpferischen Gedanken des Organisators, den staats-

gestaltenden Gedanken. Darum: ein einziger Staatsheld gibt Jahr-

hunderten das Gepräge.

Ferner geht der Geist des wahren Staatsmannes und des staats-

gestaltenden und -tragenden Standes, auf Grund eigener Erziehung

zum Führertum, durch Kriegergeist und Kriegertum über bloßes

Beamtentum hinaus, wie sich schon früher zeigte. Echte Führerschaft

adelt. Die Führerschaft ist auch Arbeit, jedoch solche, die das Wirk-

samste, das Lenkende, Gestaltende in der geführten Arbeit beistellt.

Obgleich der Staat sich nicht aus anderen Ständen herleitet, so

muß er doch ein allgemeines Verhältnis zu diesen Ständen gewin-

nen, da er ja zu- / gleich ihr Oberleiter und, wenn sie versagen, ihr

Stellvertreter (Supplent) ist

1

. Daher kommt es, daß der Staat mit

den Lebensbedürfnissen aller Lebenskreise in steter Fühlung bleiben

muß. Die F ü h r e r d e r a n d e r e n S t ä n d e b i l d e n d a -

h e r s e i n e n n a t ü r l i c h e n B e i r a t , seinen natürlichen

Beratschlagungskörper

2

. Sie bilden aber keinesfalls die Wurzel, aus

der sich der Staat bildet, in ihnen kann sich auch keineswegs der

Staatswille bilden. Das wäre individualistisch gedacht, als würde sich

der Staat von Einzelnen oder wenigstens von Körperschaften ab-

leiten, durch deren „Zusammentreten“ entstehen. Der „Stand Staat“

muß sich grundsätzlich seinen Willen selbst bilden, er kann darum

sogar selbstherrlich aufgebaut werden — wenn er nur den anderen

Ständen ihr wesensgemäßes Eigenleben läßt und das seinige selbst in

warm-lebendiger Fühlung mit ihnen führt.

1

Siehe oben S. 258.

2

Siehe unten S. 340 f.