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liehe Autorität sehr richtig unterstreicht, hat noch nicht das rechte
Verhältnis gefunden und ist gewissermaßen im „Interventionis-
mus“ / steckengeblieben. Warum?, weil diesem „autoritären Staate“
eine noch ungeordnete Wirtschaft gegenübersteht. Wesensgemäß
muß einem ständischen (darum „autoritären“) Staate auch eine
mehr und mehr ständisch geordnete Wirtschaft zugeordnet wer-
den. Dieses Zuordnungsverhältnis ist (1) durch den V o r r a n g
des Staates vor der Wirtschaft gekennzeichnet; (2) dadurch, daß die
organisatorische Tätigkeit des Staates für die Wirtschaft selbst Wirt-
schaftsmittel wird, organisatorisches Mittel, K a p i t a l h ö h e r e r
O r d n u n g . Die Fähigkeit der Wirtschaft vom Staate geführt, ge-
staltet zu werden, wird erst durch den universalistischen Lehrbegriff
des „Kapitals höherer Ordnung“ begreiflich gemacht. Dieser Begriff
erklärt auch den Vorrang des Staates und die ständische Natur der
Wirtschaft.
Erst vom Verhältnisse des Staates zu den andern Ständen aus ist
das Wesen des politischen Standes in der ständischen Ordnung ganz
zu verstehen. (Ende des Zusatzes.)
A. Der p o l i t i s c h e S t a n d
Wo das Leben kräftig und gut geordnet ist, tritt die politische
Arbeit von Anbeginn zurück. Für den Stand der Politiker (heute:
Staatsmänner, Stadtväter, Parteipolitiker, Parlamentarier, Zeitungs-
schreiber, politische Schriftsteller) ist daher im ständischen Staate zu-
erst bezeichnend, daß er weniger zahlreich sein wird, als im demo-
kratisch-parlamentarischen. Auch wird ein Teil der politischen
Arbeit nebenamtlich verrichtet. So wie der Ständestaat einen Abbau
der Beamten, und insbesondere der Beamten der Zentralregierung,
notwendig in sich schließt, so auch notwendig einen Abbau der Poli-
tiker des Zentralstaates und überhaupt des selbständigen politischen
Standes!
1
Die Wirtschaftsführer sind in dem ständischen Staate stets
auch politische Führer — allerdings nur in ihrem engsten wirtschaft-
lichen Umkreise. Die Führer der Zünfte, der Unterverbände in den
Zünften, der Berufsverbände, der Hilfskassen und anderen ständi-
schen Gliederungen vertreten alle auch die „politischen Interessen“
1
Siehe oben S. 315 f.