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liehe Autorität sehr richtig unterstreicht, hat noch nicht das rechte

Verhältnis gefunden und ist gewissermaßen im „Interventionis-

mus“ / steckengeblieben. Warum?, weil diesem „autoritären Staate“

eine noch ungeordnete Wirtschaft gegenübersteht. Wesensgemäß

muß einem ständischen (darum „autoritären“) Staate auch eine

mehr und mehr ständisch geordnete Wirtschaft zugeordnet wer-

den. Dieses Zuordnungsverhältnis ist (1) durch den V o r r a n g

des Staates vor der Wirtschaft gekennzeichnet; (2) dadurch, daß die

organisatorische Tätigkeit des Staates für die Wirtschaft selbst Wirt-

schaftsmittel wird, organisatorisches Mittel, K a p i t a l h ö h e r e r

O r d n u n g . Die Fähigkeit der Wirtschaft vom Staate geführt, ge-

staltet zu werden, wird erst durch den universalistischen Lehrbegriff

des „Kapitals höherer Ordnung“ begreiflich gemacht. Dieser Begriff

erklärt auch den Vorrang des Staates und die ständische Natur der

Wirtschaft.

Erst vom Verhältnisse des Staates zu den andern Ständen aus ist

das Wesen des politischen Standes in der ständischen Ordnung ganz

zu verstehen. (Ende des Zusatzes.)

A. Der p o l i t i s c h e S t a n d

Wo das Leben kräftig und gut geordnet ist, tritt die politische

Arbeit von Anbeginn zurück. Für den Stand der Politiker (heute:

Staatsmänner, Stadtväter, Parteipolitiker, Parlamentarier, Zeitungs-

schreiber, politische Schriftsteller) ist daher im ständischen Staate zu-

erst bezeichnend, daß er weniger zahlreich sein wird, als im demo-

kratisch-parlamentarischen. Auch wird ein Teil der politischen

Arbeit nebenamtlich verrichtet. So wie der Ständestaat einen Abbau

der Beamten, und insbesondere der Beamten der Zentralregierung,

notwendig in sich schließt, so auch notwendig einen Abbau der Poli-

tiker des Zentralstaates und überhaupt des selbständigen politischen

Standes!

1

Die Wirtschaftsführer sind in dem ständischen Staate stets

auch politische Führer — allerdings nur in ihrem engsten wirtschaft-

lichen Umkreise. Die Führer der Zünfte, der Unterverbände in den

Zünften, der Berufsverbände, der Hilfskassen und anderen ständi-

schen Gliederungen vertreten alle auch die „politischen Interessen“

1

Siehe oben S. 315 f.