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gelesen, eine Erfindung einmal oder millionenmal benutzt werden,

eine Lampe ebensogut 1 oder 10 Menschen leuchten, ebensogut nur

1 Tag wie 20 Jahre aushalten kann — wo sollen da die eindeutigen

Reihen abnehmender Nutzungen herkommen, wo soll da das Gos-

sensche Gesetz gelten?

Ein Paradoxon endlich, das die Unverbrauchlichkeit in gewissen

Grenzen noch übersteigert, ist es, daß e i n e G e i g e b e s s e r

w i r d , j e m e h r m a n s i e s p i e l t , ebenso eine neue Maschine

(um ausnahmsweise auf Kapitalgüter hinzuweisen) erst „eingewer-

kelt“ werden muß, sogar ein Genuß erst eingeübt sein will, wie

z. B. der Weinkenner lehrt. „Man muß erst auf den Geschmack

kommen“, sagt das Sprichwort. Alle derartige Nutzungen stumpfen

nicht ab, sie machen den Genuß sogar höher, ja sogar das stoffliche

Gut brauchbarer — sie gehorchen nicht dem Gossenschen Gesetze!/

2. Ungültigkeit des Gossenschen Gesetzes für abgelöste Ziele und

für die Ganzheit der Ziele

Ebenso scheitert die Grenznutzenlehre am Z u s a mm e n -

h a n g e a l l e r Z i e l e (Bedürfnisse). Das Gesetz der abnehmenden

Bedürfnisbefriedigung ist schon deshalb ungültig, weil es im stren-

gen Sinne vereinzelte, abgelöste (isolierte) Ziele nicht gibt. Kehren

wir zu unserem früheren Beispiele des Durstigen mit seinen zehn

Glas Wasser zurück, wohl dem günstigsten, das sich wegen seiner

falschen Vereinzelung des Durstes für das Gossensche Gesetz finden

läßt. Nehmen wir an, der Durstige hätte das zehnte Glas Wasser

getrunken und wäre damit, im Sinne unseres Beispiels, vollständig

gesättigt. Er findet nun einen vorher vergessenen weiteren Vorrat

von zwei Glas. Nach dem Gossenschen Gesetz und den Darlegun-

gen der Menger-Schule wäre dieses Wasser, da es kein Bedürfnis

sättigt, wertlos, ja es hätte sogar, da sein Genuß nur Überdruß und

Abscheu hervorrufen könnte, negativen Wert. Tatsächlich aber ist

diese Annahme wesenswidrig, denn es herrscht notwendig ein an-

derer Sachverhalt. Der Wanderer in der Wüste kann damit nämlich

a n d e r e , mit dem Durstlöschen zusammenhängende Ziele (Bedürf-

nisse) befriedigen — was beweist, daß die unterstellte Abnahme der

Nutzungen in einem vereinzelt gedachten Ziele (Bedürfnisse) für

die Wertrechnung belanglos ist, da