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kanntlich steht jede geschichtliche Volkswirtschaft im Zeichen des

Kapitalmangels. Zuwachsende Kapitalmengen finden in der fort-

schreitenden Wirtschaft — und nur um eine solche handelt es sich

ja bei Zuwüchsen! — stets eine Verwendung, die eine Mehrergie-

bigkeit (Mehrnutzen) der betreffenden Wirtschaftsgebilde in sich

schließt.

Von den Eisenbahnbauten, den Einführungen der Dampfmaschinen, des

mechanischen Webstuhls und so fort angefangen bis zum heutigen Tage, wo

z. B. in Österreich und in den gebirgigen Gegenden des Deutschen Reiches

der Ausbau der Wasserkräfte den gesamten Leistungsstand der Volkswirt-

schaft vermehrt, ist das Gesetz des abnehmenden Nutzens („Ertrages") bei

wachsender Gütermenge widerlegt. — In diesem Beispiele ist angenommen,

daß keine n e u e n Erfindungen gemacht wurden. Aber wie viele neue Er-

findungen, die ihrer Natur nach den Leistungsgrad der Gebilde erhöhen,

müssen nicht neben den alten wegen Kapitalmangels unausgeführt liegen

bleiben!

7.

Ungültigkeit für das Vorkapital und das Kapital höherer Ordnung

Ebensowenig gilt das Gesetz des abnehmenden Nutzens von zu-

wachsendem Kapital in der Vorreife, das heißt von zuwachsenden

Erfindungen und zuwachsendem Lehren. Jede neue Erfindung er-

höht die Fruchtbarkeit aller betroffenen Leistungen, was so klar

zutage liegt, daß hier/nicht weiter darüber zu sprechen ist. (Aller-

dings muß die Verhältnismäßigkeit aller Erzeugungszweige gewahrt

werden.) Gewiß bringen fortbildende Erfindungen und neue Lehren

oft nicht denselben Mehrertrag wie frühere, aber daß sie sehr wohl

einen größeren bringen k ö n n e n , und daß hier kein mathemati-

sches Gesetz obwaltet, das leuchtet ein.

Ferner gilt das Gossensche Gesetz ebensowenig von zuwachsen-

dem Kapital höherer Ordnung (für das günstige Handelsverträge,

Zölle, Handels- und Wechselrecht, Marktordnungen, Bauordnungen

als Beispiele dienen mögen

1

). Das Kapital höherer Ordnung ist nicht

nur passives Wirtschafts m i t t e l , sondern auch B i l d n e r von

Wirtschaftskräften, das heißt von führenden und nützenden Lei-

stungen. Jede neue organisatorische Maßnahme im Rahmen der

Volks- und Weltwirtschaft, z. B. jeder gelungene Handels- und

Schiffahrtsvertrag, jeder Kartellvertrag, jede organisatorisch richtige

Genossenschafts- oder Gewerkschaftsmaßnahme, jede Betriebsver-

besserung (z. B. Taylorsystem!) vermehrt den Leistungsstand, den

' Eine nähere Erklärung dieses Begriffes siehe oben S. 84 ff. und 104 f.