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d e r W i r t s c h a f t , und er erscheint als reiner Wesensbegriff des

Preises oder als gerechter Preis.

Fragestellung und Denkaufgaben weisen demnach auf eine durch-

aus unmechanische und unmathematische Preislehre hin, die sich

auf das Wesensverständnis des Gliederbaues der Leistungen stützt,

nicht auf Menge und Rechnung.

Später wird sich noch zeigen, daß im Preise auch selbst eine praktische

Wirtschaftsentscheidung liegt, woraus sich weitere Denkaufgaben ergeben

1

.

II. Die Gleichwichtigkeit

A.

Der B e g r i f f

Da der Begriff des Grenznutzens unhaltbar ist — was ist an

seine Stelle zu setzen? Diese Frage hat den Verfasser lange beschäf-

tigt. Die Antwort ergibt sich aus dem Wesen/der Ganzheit: Es ist

die G l e i c h W i c h t i g k e i t o d e r Ä q u i p o l l e n z , durch

welche ursprünglich die „Leistungsgröße“, der „Wert“, bestimmt

wird. An die Stelle der Annahme stetig abnehmender Nutzungen

und des „Grenznutzens“ als Rechengröße tritt der Begriff der

„Gleichwichtigkeit“, den der Verfasser dieser Zeilen (damals ohne

jede polemische Absicht) schon vor vielen Jahren gelegentlich der

Untersuchung der Fruchtbarkeit der Berufe entwickelte

2

, ohne sich

damals allerdings der Tragweite dieses Begriffes und seines grund-

sätzlichen Widerspruches gegen das Gossensche Gesetz wie den

Grenznutzenbegriff recht klar zu sein.

Der Sinn des Gedankens der „Gleichwichtigkeit“ ist, kurz ge-

sagt, der: daß in einem Ganzen, dessen Teile im Verhältnisse voll-

kommener Entsprechung stehen — in einem ausgeglichenen Ganzen

—, alle Teile zur Erreichung des gemeinsamen Leistungsstandes

gleich unentbehrlich, und also, da nichts wichtiger sein kann als

„unentbehrlich“ — gleich wichtig sind!

Betrachten wir als Beispiel zuerst den menschlichen Organismus,

so ist zu seinem Wohlbefinden die Mitwirkung a l l e r seiner Or-

gane nötig. Ein bestimmtes körperliches und seelisches Wohlbefin-

den eines Menschen ist nicht nur von der Leistung der Organe Herz

1

Vgl. unten S. 220 ff.

2

Zuerst im Jahrbuch der Gesellschaft österreichischer Volkswirte, 1913,

Wien 1913, S. 113 ff., dann in meinem Buche: Fundament der Volkswirt-

schaftslehre, 1. Aufl., Jena 1918, S. 200 ff., 4. Aufl., Jena 1929, S. 234 ff.