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175

B.

Die Ä n d e r u n g e n d e r G l e i c h w i c h t i g k e i t

Der Begriff der Gleichwichtigkeit wird, wie schon angedeutet,

besonders auch bei V e r ä n d e r u n g e n des Leistungsstandes einer

Ganzheit klar. Diese Änderungen bedeuten entweder eine Erhöhung

oder eine Verminderung der Leistung eines Gebildes.

Es sind nun folgende Grundfälle möglich

* 1 * * * S.

:

1.

In einem Gebilde, in welchem ein Ergiebigkeitsfortschritt

stattfindet, also die Entsprechung der Glieder durch Mehrleistung

einzelner Glieder geändert wird, sind die zusätzlichen / Leistungen

— sie bestehen hauptsächlich in Kapitalvermehrung, Vermehrung

der Leistungen in der Vorreife und im Kapital höherer Ordnung —

so lange f r u c h t b a r e r als die anderen, bis der neue Entspre-

chungsplan vollkommen hergestellt ist. So betrifft z. B. der Über-

gang von der Feld-Gras-Wirtschaft zur Fruchtwechselwirtschaft oder

vom Handantriebe zur Dampfmaschine nicht nur die unmittelbar

geänderten Leistungen, sondern schließlich den gesamten Betrieb,

jedes seiner Kalkulationselemente. Den zusätzlichen Leistungen

kommt lediglich für den V e r l a u f d e r Ä n d e r u n g Mehrwich-

tigkeit zu, nach Abschluß dieses Verlaufes stehen sie wieder im Ver-

hältnisse der Gleichwichtigkeit. V e r s c h i e d e n e Nutzgrößen

(Leistungen) tauchen demgemäß nur während der Überführung

eines Ausgliederungsganzen in das zeitlich folgende auf und tauchen

in diesem selbst wieder unter.

gebenen Zielen im Rahmen der Volkswirtschaft ist es, was über Fruchtbar-

keit oder Unfruchtbarkeit einer Berufsarbeit entscheidet. Ist die Verhältnis-

mäßigkeit aber einmal erreicht, so ist innerhalb ihres Rahmens jede Arbeit

gleich fruchtbar, ist sie g l e i c h w i c h t i g (äquipollent)." (Fundament,

1. Aufl., Jena 1918, S. 201 f.

:

4. Aufl., Jena 1929, S. 234 f.)

An einer anderen Stelle hieß es: „Wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt

wird, herrscht G l e i c h w i c h t i g k e i t . Dies leuchtet auch aus folgenden

Erwägungen ein: Wenn ein Arbeitsvorgang als Ganzes fruchtbar ist, so

müssen auch alle seine leistenden Teile oder Elemente fruchtbar sein. Der

volkswirtschaftliche Vorgang als Ganzes kann aber nur aus einem Ganzen

von Markt-, Fertigungs-, Gemeinsamkeitsreife und Vorreife bestehen, also

sind notwendig auch alle Teile davon, wenn sie selbständige Berufe werden,

gleich fruchtbar, gleich wichtig und wesensgleich." (Fundament, 1. Aufl.,

S. 204, 4. Aufl., S. 237.)

1

Uber die Lehre vom zunehmenden und abnehmenden Ertrage, die im

folgenden entwickelt wird, vgl. mein Buch: Die Haupttheorien der Volks-

wirtschaftslehre, 1. Aufl., Leipzig 1911, S. 63 ff., 23. Aufl., Jena 1933, S. 66 ff.

[25. Aufl., Heidelberg 1949, S. 70 ff.].