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(Optimum, Bestverhältnis) der Leistungen nicht starr festgelegt, sondern

veränderlich ist. Es gibt kein absolutes, nur ein relatives Optimum

1

.

/

C.

Z u s a mm e n f a s s u n g

Da es sich bei der Gleichwichtigkeit um eine ungewohnte und

weittragende Begriffsbestimmung handelt, so dürfte eine Zusam-

menfassung des Bisherigen nicht überflüssig sein.

1.

Nicht die einzelne Leistung und Leistungsgröße kommt für

die Wirtschaftstheorie in Frage, sondern nur der Leistungsstand als

Ganzes, z. B. eines Betriebes. Nicht einzelne Leistungen, sondern

Gebildeleistungen sind die Wirklichkeit der Wirtschaft! Um die

Wichtigkeit dieses Satzes einzusehen, muß man sich darüber ganz

klar sein, daß der Begriff einer einzelnen Leistung in sich wider-

spruchsvoll ist. Jedes Glied leistet nur, indem es Gegenleistungen

empfängt. Jede Leistung ist schon ihrem Wesen nach auf andere

Leistungen gegründet, empfängt ihr Sein nicht aus sich allein, son-

dern zugleich von der anderen Leistung, sie ist auf Wechselseitig-

keit angewiesen — ist gliedhaft. Das heißt es ja, daß es nur Ganz-

heiten von Leistungen gibt. Der Begriff der einzelnen Leistung für

sich ist nicht etwa eine „weitgetriebene“ Abstraktion, sondern eine

wesenswidrige Abstraktion.

Muß aber jede Leistung als Spiegelbild und Träger aller anderen

betrachtet werden, so hängt auch für einen bestimmten Leistungs-

stand an jeder Leistung alles. Und eben das bedeutet die Gleich-

wichtigkeit.

2.

Die Gebildeleistung ist jeweils eine Einheit und zerfällt nicht

in innere Schichten, wie das Gossensche Gesetz behauptet. Nur der

(gliedhafte) Vorrat als Ganzes, nur der Haushalt als Ganzes, nur

der Betrieb als Ganzes, nur der Geschäftszweig als Ganzes, nur die

Volkswirtschaft als Ganzes leistet. Die unmittelbaren Glieder jeder

Ganzheit sind gleich unentbehrlich, also gleichwichtig.

3.

Unbeschadet der Einheit der Gebildeleistung und der Gleich-

wichtigkeit der Gliedleistungen im Gebilde gilt: die Glieder eines

Gebildes liefern i n h a l t l i c h verschiedene Beiträge zur Erreichung

des Leistungsstandes.

/

1

Vgl.: Die Haupttheorien der Volkswirtschaftslehre, 23. Aufl., Leipzig

1933, S. 70 [25. Aufl., Heidelberg 1949, S. 74],