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(Optimum, Bestverhältnis) der Leistungen nicht starr festgelegt, sondern
veränderlich ist. Es gibt kein absolutes, nur ein relatives Optimum
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C.
Z u s a mm e n f a s s u n g
Da es sich bei der Gleichwichtigkeit um eine ungewohnte und
weittragende Begriffsbestimmung handelt, so dürfte eine Zusam-
menfassung des Bisherigen nicht überflüssig sein.
1.
Nicht die einzelne Leistung und Leistungsgröße kommt für
die Wirtschaftstheorie in Frage, sondern nur der Leistungsstand als
Ganzes, z. B. eines Betriebes. Nicht einzelne Leistungen, sondern
Gebildeleistungen sind die Wirklichkeit der Wirtschaft! Um die
Wichtigkeit dieses Satzes einzusehen, muß man sich darüber ganz
klar sein, daß der Begriff einer einzelnen Leistung in sich wider-
spruchsvoll ist. Jedes Glied leistet nur, indem es Gegenleistungen
empfängt. Jede Leistung ist schon ihrem Wesen nach auf andere
Leistungen gegründet, empfängt ihr Sein nicht aus sich allein, son-
dern zugleich von der anderen Leistung, sie ist auf Wechselseitig-
keit angewiesen — ist gliedhaft. Das heißt es ja, daß es nur Ganz-
heiten von Leistungen gibt. Der Begriff der einzelnen Leistung für
sich ist nicht etwa eine „weitgetriebene“ Abstraktion, sondern eine
wesenswidrige Abstraktion.
Muß aber jede Leistung als Spiegelbild und Träger aller anderen
betrachtet werden, so hängt auch für einen bestimmten Leistungs-
stand an jeder Leistung alles. Und eben das bedeutet die Gleich-
wichtigkeit.
2.
Die Gebildeleistung ist jeweils eine Einheit und zerfällt nicht
in innere Schichten, wie das Gossensche Gesetz behauptet. Nur der
(gliedhafte) Vorrat als Ganzes, nur der Haushalt als Ganzes, nur
der Betrieb als Ganzes, nur der Geschäftszweig als Ganzes, nur die
Volkswirtschaft als Ganzes leistet. Die unmittelbaren Glieder jeder
Ganzheit sind gleich unentbehrlich, also gleichwichtig.
3.
Unbeschadet der Einheit der Gebildeleistung und der Gleich-
wichtigkeit der Gliedleistungen im Gebilde gilt: die Glieder eines
Gebildes liefern i n h a l t l i c h verschiedene Beiträge zur Erreichung
des Leistungsstandes.
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Vgl.: Die Haupttheorien der Volkswirtschaftslehre, 23. Aufl., Leipzig
1933, S. 70 [25. Aufl., Heidelberg 1949, S. 74],