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lehre bekannt, daß nicht die abstrakte „Gattungsnutzung“ eines Gu-

tes, sondern nur die konkreten Nutzungen und die konkreten

Umstände in Frage kommen

1

. Gerade bei strenger Festhaltung dieses

Gedankens aber ergibt sich, daß auch das Gossensche Gesetz mit

seiner Vorstellung von Nutzenschichtungen — indem das erste

Stück eines Vorrates mehr leistete als das letzte — auf falschem

Wege ist; denn dann darf wie nur der konkrete „Wert“, so auch

nur der konkrete Leistungsstand aller Leistungselemente gemein-

sam, das heißt aber nur die jeweilige Ganzheit der Leistungen, be-

rücksichtigt werden. Es gibt eben gar keine einzelnen Leistungen,

auch nicht in vollgültigen begrifflichen Abstraktionen. Jede Lei-

stung wird erst, wie immer wieder gesagt werden muß, durch den

Empfang von Gegenleistungen zu dem, was sie ist. Eben darum gibt

es auch keine inneren Schichten der Leistungsganzheit. Der in/

solcher Ganzheit beschlossene Leistungsstand sagt uns allein, was in

einer wirtschaftlichen Unterganzheit die einzelnen Leistungsele-

mente leisten — nämlich zur Erreichung gerade dieses und keines

anderen Leistungsstandes nach Ausweis ihrer Unentbehrlichkeit

alle dasselbe.

Weil nur immer Gebilde von Leistungen als Ganze betrachtet

werden dürfen, ist es insbesondere auch unstatthaft, das V e r -

f a h r e n d e s A u s f a l l e s der einzelnen Glieder zur Erforschung

der Wichtigkeit der Leistungen heranzuziehen. Dieses Verfahren

hat nach dem Muster der damaligen Physiologie Carl Menger in

unsere Wissenschaft eingeführt und mit darauf den Satz begründet,

daß die Güter nach dem jeweils entfallenden, nämlich dem Grenz-

nutzen, geschätzt werden. Wenn aber im Körper ein bestimmtes

Organ, wenn im Betriebe eine bestimmte Maschine ausfällt, so er-

kennt man durch den Ausfall nicht, was das Organ leistete; denn

dieses allein leistete ja nicht. Eher noch ließe sich erkennen, was die

verbleibenden Organe nunmehr nicht leisten können! Das heißt

1

Vgl. jetzt Carl Menger: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, 2. Aufl.,

Wien 1923, S. 102 ff., wo alle.älteren Werterklärungen zusammengestellt sind.

— Das „konkret" wurde von Menger fälschlich als „einzeln" gedeutet, wurde

fälschlich i n d i v i d u a l i s t i s c h verstanden. Statt dem konkreten Ge-

bilde, der konkreten Ganzheit (die ja gerade der geschichtlichen Erfahrung

stets G l i e d einer Ganzheit ist) wurde von Menger fälschlich das konkrete

Einzelgut, und zwar als abgetrenntes, isoliertes ins Auge gefaßt — dem

mechanistischen und individualistischen Geiste seiner Zeit entsprechend.