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Dabei ist wieder jeder Leistungsinhalt durch die Gegentat des anderen
Leistungsinhaltes bedingt, gleichwie die Farbe durch ihre Gegenfarben, der
Ton durch seine Obertöne. Wir nennen diese inhaltliche Verschiedenheit der
Anteile der Glieder am Ganzen die Ungleichartigkeit der Leistungsinhalte.
Neben der grundsätzlichen Ungleichartigkeit der Leistungsinhalte steht aber
die grundsätzliche Gleichwichtigkeit der Leistung! (Inhaltliche Ungleichartig-
keit der Leistungen begründet also noch keine Verschiedenwertigkeit der
Leistungen.) Die Gleichwichtigkeit aller Leistungen im ausgeglichenen Ge-
bilde und die Ungleichartigkeit der Inhalte aller Leistungen sind daher kein
Widerspruch. (Das wird später noch weiter zu verfolgen sein
1
.)
4.
Die Gleichwichtigkeit ist kein messender Größen- und Men-
genbegriff, wie die Grenznutzler fälschlich vom Grenznutzen an-
nehmen, sondern ein nur verneinend bestimmter Begriff, nämlich
der gleicher Unentbehrlichkeit aller Glieder. Die mengenhafte Be-
stimmtheit kommt erst m i t t e l b a r in die Wirtschaft, nämlich
durch Vermittlung der technisch-stofflichen Ausgliederungsverhält-
nisse
2
.
5.
Die Erscheinung von Mehrwichtigkeit und Minderwichtigkeit
und infolgedessen die Unterscheidung verschiedener Nutzungen tritt
erst hervor, wenn ein neuer Leistungsstand erreicht werden soll.
Mehr- und Minderwichtigkeit tritt also nur während des Verlaufes
der Umgliederung der Gebilde, das heißt, s o l a n g e e i n a u s -
g e g l i c h e n e r E n t s p r e c h u n g s z u s t a n d n o c h n i c h t e r -
r e i c h t i s t , in Erscheinung. Der Begriff unterschiedlicher Teil-
nutzungen (beziehungsweise kleinsten oder Grenznutzens) ist daher
bestimmt gegebenen Nutzen gegenüber, die stets unteilbare Gesamt-
nutzen (Leistungsganzheiten) sind, unanwendbar; dagegen ist er
mit den oben
3
ausgesprochenen Vorbehalten (das ist nur bei ver-
hältnismäßiger Festlegung einiger Leistungen, z. B. beim abneh-
menden Bodenertrag) in der wirtschaftlichen Bewegung (Umglie-
derung) vergleichsweise anwendbar.
/
III.
Einwände gegen den Begriff der Gleichwichtigkeit
Als erster Einwand liegt der schon berührte Gedanke nahe, daß
doch l e b e n s w i c h t i g e u n d l e b e n s u n w i c h t i g e L e i -
s t u n g e n unterschieden werden müssen, daher die edlen oder le-
benswichtigen doch nicht auf eine Stufe mit den unedlen oder lebens-
1
Siehe unten S. 182 und öfter.
2
Siehe dazu unten über die Meßbarkeit der Leistungsgrößen S.
und 204 ff.
5
Siehe oben S. 176 ff.
182 ff.