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Nutzen, z. B. das Verzehren eines Apfels, mit sich bringt — be-
haupten. Doch sind darüber im Schrifttume die Meinungen keine
einheitlichen. Böhm-Bawerk behauptet, die Messung von Gefühls-
intensitäten sei möglich, zwar nicht in exakter Weise, jedoch in der
Form von „ungenauen subjektiven Schätzungen“, und daß darum
die Größe des Abstandes der Stärke zweier Bedürfnisse ziffernmäßig
bestimmbar sei. Denn man könne z. B. annehmen, daß ein Knabe
zwar nicht sieben Pflaumen, aber wohl acht Pflaumen gegen einen
Apfel zu vertauschen / bereit wäre
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. — Eine andere Behauptung,
die von Cuhel, geht dahin, daß die Nutzen, beziehungsweise die
hinter ihnen stehenden Gefühle, zwar nicht selbst meßbar, aber,
wohl ähnlich wie Mineralien nach ihrer Härte, „skalierbar“ seien;
wobei man eines bestimmten Maßstabes entbehren könne (wie ja
auch bei den Härtegraden der Mineralien).
Dem allen gegenüber behaupten wir, daß die Größen der Lei-
stungen oder Nutzungen nicht meßbar, nicht zahlenmäßig bestimm-
bar seien, noch weniger jene der Nutzungs g e f ü h
1
e.
Wer vermöchte die Stärke (Intensität) eines Durstgefühls, Ge-
fühls einer schönen Farbe, eines schönen Bildes zahlenmäßig auszu-
drücken? Es handelt sich vielmehr um einen R a n g , eine G ü l -
t i g k e i t , nicht um Menge, Stärke des „Gefühls“. Ferner: Die
Ziele sind gegenseitig, die Erreichung des einen läßt die andern
hervor- oder zurücktreten. Schon darum sind die „Bedürfnisstär-
ken“ nicht für sich meßbar oder schätzbar (Böhm-Bawerk). Endlich:
wären die Leistungen grundsätzlich meßbar, ja wäre überhaupt die
Gesamtleistung eines Gebildes mengenmäßig in Teile zerlegbar,
dann käme auch der Begriff der Gleichwichtigkeit ins Wanken. Die
Gesamtleistungsgröße, der Leistungsstand des Gliedes, ist eine E i n -
h e i t , daher in sich mengenmäßig nicht teilbar, und schon darum
kann auch die Größe einer einzelnen Leistung, z. B. der „kleinsten“,
weder für sich noch im Verhältnis zu einer anderen Leistung ge-
m e s s e n werden. Die Begründung dieser Behauptung liegt vor
allem im Begriffe des Ranges oder der Gültigkeit, welcher mengen-
hafter Bestimmung widerstrebt.
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Eugen von Böhm-Bawerk: Positive Theorie des Kapitals, Bd 2, 4. Aufl.,
Jena 1921, S. 205 ff., besonders S. 208 und 225.