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b u n d e n“ ist, daß es nochmals ein Sein darin hat, demnach noch-
mals gesetzt ist (Selbfremdheit, Rückverbundenheit, z. B.: in der
Ausführung der Erfindung durch den Eisendreher liegt die Rück-
verbundenheit der ausführenden Handlung in der Erfindung
1
).
Dieses gleichzeitig mehrfache Gesetztsein ein und desselben Glie-
des im Gliederbau der Wirtschaft ist eine grundlegende, von allen
bisherigen Lehrbegriffen übersehene Tatsache. Sie wird näher durch
die obigen Sätze bezeichnet, welche verständlich machen, daß ein
Glied in mehreren Leistungszweigen zugleich Glied sein kann (wie
besonders Satz 4 oben ausdrückt: „Nichts ist nur in einer Ganzheit
Mitte, nichts ist nur in einer Ganzheit Umkreis“). Der Bau der
Wirtschaft ist demnach nicht nur durch Stufen und Teilinhalte,
sondern auch durch mehrfache Gliedhaftigkeit der einzelnen Glie-
der bestimmt. In dem i d e e l l e n L e i s t u n g s b a u d e r W i r t -
s c h a f t h a t j e d e e i n z e l n e L e i s t u n g m e h r f a c h e s D a -
s e i n , sie erscheint mehrfach.
Mit dieser Erkenntnis halten wir den Schlüssel zu dem Geheim-
nis der inneren Wirksamkeit der Gleichwichtigkeit in der Hand. /
Das vielfältige, das zugleich mehrfache Sein einer und derselben
Leistung führt von der Gleichwichtigkeit der Leistungen zur Viel-
fachheit des Gleichwichtigen und damit zur Bildung ungleicher
Wertgrößen. Den gleichen Wichtigkeiten aller Leistungen entspre-
chen, so können wir auch sagen, verschieden oftmalige Mitwichtig-
keiten; den Leistungen, durch verschieden oftmalige Gesetztheit,
verschieden oftmalige Mitleistungen.
Diesen Vorgang nennen wir die „ i n n e r e W e r t e n t f a l -
t u n g “ in der Ausgliederung der Leistungen.
Das mehrfache Mitgesetztsein einer und derselben Leistung
oder, was dasselbe ist, ihre Mitleistungen, ihre Mitwichtigkeiten,
sind durch folgende Sätze bezeichnet:
1.
Die Leistungen der vorgeordneten Stufe erscheinen in allen
tieferen Stufen wieder, sie leisten in ihnen mit, sind in ihnen mit-
gesetzt. Beispiel: der Handels- und Verkehrsvertrag (Kapital höherer
Ordnung auf weltwirtschaftlicher Stufe) erscheint in den Ausfüh-
rungsverordnungen für die Zollverwaltung und Eisenbahnverwal-
1
Vgl. meine Kategorienlehre, Jena 1924, S. 218 ff. [2. Aufl., Jena 1939,
S. 232 ff.].