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deutet nicht den Verlust der Gegenseitigkeit, weder seitens der
vorgeordneten noch der nachgeordneten Leistungsinhalte und
-stufen. Es gilt: In den jeweils nachgeordneten Leistungen sind nicht
nur die eigenen, sondern auch die vorgeordneten / wirksam; die
vorgeordneten gelangen erst durch die nachgeordneten zu wirt-
schaftlicher Wirklichkeit. — Endlich folgt aus den früheren Voraus-
setzungen der Satz:
2.
Jede Leistung kann auch unangesehen des Teilinhaltes und
der Stufe in mehreren Ganzheiten zugleich Glied sein. Ob die Lei-
stung dem „Kapital höherer Ordnung“ oder der Vorreife, dem
Kredit, der Stoffreife angehört, macht keinen grundsätzlichen Un-
terschied. Jede einzelne Leistung, auch die Genußleistung, kann
gleichzeitig mehreren Gebilden angehören. Zugleich in mehreren
Gebilden Glied zu sein, ist vom Vorrange und von der Stufe un-
abhängig. Eine Lampe z. B., die mehreren Menschen leuchtet, von
denen einer liest, der andere näht, der dritte amtliche Akten er-
ledigt, der vierte an einer Erfindung arbeitet, ist z u g l e i c h Glied
im Gebilde von Genußleistungen (Lesen), von Erzeugungsleistun-
gen (Schneidern), von Kapitalleistungen höherer Ordnung (Akten-
bearbeitung), von Vorreifeleistungen (Erfinden). Oder: ein soge-
nannter gemischter Eisenbahnzug vollzieht durch sein Fahren zu-
g l e i c h Genußleistungen für die Vergnügungsreisenden und Orts-
reifeleistungen (Frachtleistungen), welche vielen Wirtschaftszweigen,
etwa dem Holz-, Maschinen-, Milch-, Gemüsegeschäft, angehören.
Die Leistung einer Brücke wird g l e i c h z e i t i g Glied der wirt-
schaftlichen Gebilde aller Personen und Güter, die sie überschreiten
(woran man wieder die Undurchdachtheit des Grenznutzenbegrif-
fes erkennen möge — denn wo soll bei einer Lampe, einer Brücke,
einem Eisenbahnzug der Grenznutzen liegen
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?).
B. Die W e r t b i l d u n g
Indem wir die ideelle Vielfachheit aller Leistungen nach Maß-
gabe ihrer inhaltlichen und stufenmäßigen Vorgeordnetheit, sowie
ihrer gleichzeitig mehrfachen Gliedhaftigkeit erkannten, haben wir
bereits den Weg von der G l e i c h w i c h t i g k e i t z u r i n -
Vgl. auch unten S. 202 ff.