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tig! Da aber in Wahrheit festangestellte Beamte den Handelsver-

trag machen, sein Preis damit (in Form von „Gehalt“ und „Tag-

geldern“) organisatorisch festgelegt ist, kommt jener hohe Wert

fast nie zur Erscheinung. Dazu bedarf es geschichtlicher Ausnahme-

zustände, wie wir sie etwa bei Condottieri und in Kriegszeiten an-

nähernd / sehen. Der Condottiere oder ein dunkler Vermittler kann

ein ganzes Vermögen für das Zustandebringen günstiger Verträge

erhalten. Ein solcher Preis ist wirtschaftlich möglich — und richtig,

kraft der unverbrauchlichen Anwendbarkeit des Handelsvertrages.

Es ist nur eine organisatorisch bedingte Erscheinung, daß zwar der

Handelsagent, daß ähnlich auch der Erfinder für jede einzelne Ware,

die nach seiner Erfindung angefertigt wird, eine „Provision“ er-

halten könne und in diesen Fällen also der Grundanteil für die un-

verbrauchliche Leistung tatsächlich immer wieder aufgerechnet

werde; daß aber beim Kapital höherer Ordnung, beim Staatsmanne,

eine feste Entlohnung stattfinde. Immerhin zeigen sich, wie gesagt,

auch da Erscheinungen, welche uns das Wertbildungsgesetz nach

Gleichwichtigkeit verraten. Ein Condottiere kann für diese wirt-

schaftspolitische Ordnung der auswärtigen Verhältnisse ungeheure

Reichtümer, kann ein ganzes Herzogtum einheimsen, gewöhnlich

erhält aber der betreffende Minister oder Beamte nur einen knap-

pen Gehalt. Warum die Wirtschaft, welche Agenten und immerhin

oft auch Erfindern in einer verhältnismäßig gleichartigen Weise ihre

vorgeordnete Mitwirkung bezahlt, hier so ungleich vorgeht, darauf

werden wir später noch stoßen.

Die Unbestimmtheit der Wirtschaftsrechnung ist es, was hier

auffällt! Die Wertentfaltung aus Gleichwichtigkeit und Mitwichtig-

keit zeigt uns aber, daß diese Unbestimmtheit Grenzen, wenn auch

weite Grenzen, hat. Die u n g e h e u e r w e i t e n G r e n z e n d e r

p r a k t i s c h e n W i r t s c h a f t s r e c h n u n g s i n d h i e r t h e o -

r e t i s c h e r k l ä r t . Der Grund, warum jede Wert- und Preis-

lehre scheitern muß, welche die Preisrechnung als echt mathema-

tische behandelt und das eindeutig berechnen will, was auch die

praktische Wirtschaft nicht eindeutig berechnen kann, kommt hier

abermals zum Vorschein.

Die Unverbrauchlichkeit drückt sich in äußeren Maßverhält-

nissen (Mengenverhältnissen) der Güter nicht unmittelbar, / wohl