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tig! Da aber in Wahrheit festangestellte Beamte den Handelsver-
trag machen, sein Preis damit (in Form von „Gehalt“ und „Tag-
geldern“) organisatorisch festgelegt ist, kommt jener hohe Wert
fast nie zur Erscheinung. Dazu bedarf es geschichtlicher Ausnahme-
zustände, wie wir sie etwa bei Condottieri und in Kriegszeiten an-
nähernd / sehen. Der Condottiere oder ein dunkler Vermittler kann
ein ganzes Vermögen für das Zustandebringen günstiger Verträge
erhalten. Ein solcher Preis ist wirtschaftlich möglich — und richtig,
kraft der unverbrauchlichen Anwendbarkeit des Handelsvertrages.
Es ist nur eine organisatorisch bedingte Erscheinung, daß zwar der
Handelsagent, daß ähnlich auch der Erfinder für jede einzelne Ware,
die nach seiner Erfindung angefertigt wird, eine „Provision“ er-
halten könne und in diesen Fällen also der Grundanteil für die un-
verbrauchliche Leistung tatsächlich immer wieder aufgerechnet
werde; daß aber beim Kapital höherer Ordnung, beim Staatsmanne,
eine feste Entlohnung stattfinde. Immerhin zeigen sich, wie gesagt,
auch da Erscheinungen, welche uns das Wertbildungsgesetz nach
Gleichwichtigkeit verraten. Ein Condottiere kann für diese wirt-
schaftspolitische Ordnung der auswärtigen Verhältnisse ungeheure
Reichtümer, kann ein ganzes Herzogtum einheimsen, gewöhnlich
erhält aber der betreffende Minister oder Beamte nur einen knap-
pen Gehalt. Warum die Wirtschaft, welche Agenten und immerhin
oft auch Erfindern in einer verhältnismäßig gleichartigen Weise ihre
vorgeordnete Mitwirkung bezahlt, hier so ungleich vorgeht, darauf
werden wir später noch stoßen.
Die Unbestimmtheit der Wirtschaftsrechnung ist es, was hier
auffällt! Die Wertentfaltung aus Gleichwichtigkeit und Mitwichtig-
keit zeigt uns aber, daß diese Unbestimmtheit Grenzen, wenn auch
weite Grenzen, hat. Die u n g e h e u e r w e i t e n G r e n z e n d e r
p r a k t i s c h e n W i r t s c h a f t s r e c h n u n g s i n d h i e r t h e o -
r e t i s c h e r k l ä r t . Der Grund, warum jede Wert- und Preis-
lehre scheitern muß, welche die Preisrechnung als echt mathema-
tische behandelt und das eindeutig berechnen will, was auch die
praktische Wirtschaft nicht eindeutig berechnen kann, kommt hier
abermals zum Vorschein.
Die Unverbrauchlichkeit drückt sich in äußeren Maßverhält-
nissen (Mengenverhältnissen) der Güter nicht unmittelbar, / wohl