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aber mittelbar aus. Denn wenn ein Handelsvertrag, ein Erfinder-
gedanke grenzenlos angewendet werden kann, ohne verbraucht zu
werden, so entstehen dadurch keine äußeren Mengenverhältnisse.
J e d o c h d r ü c k t s i c h d i e U n v e r b r a u c h l i c h k e i t i n
d e r E r g i e b i g k e i t d e r n a c h g e o r d n e t e n
L e i s t u n g e n
a u s , nämlich darin, daß sie mehr Güter hervorbringen werden.
— Ebenso hat die Zahl der gleichzeitigen Gliedhaftigkeiten einer
Leistung Einfluß auf ihr mengenmäßiges Vorkommen. Es gilt der
Satz:
Die vorgeordneten Teilinhalte und Stufen sowie die gleichzeitig
mehrfache Gliedhaftigkeit haben dort, wo sich die Leistung in
äußeren Maßverhältnissen der Güter ausdrückt, einen mittelbaren
Einfluß auf diese Maßverhältnisse (III).
Gewisse Leistungen, wie z. B. Kenntnisse, Geschicklichkeiten,
Handelsverträge, drücken sich unmittelbar kaum in äußeren Maß-
verhältnissen (Mengenverhältnissen) aus. Denn die Arbeitsstunden
und die Tinte, die z. B. für einen Handelsvertrag oder zur Mittei-
lung eines Erzeugungsgeheimnisses gebraucht wurden, nachzurech-
nen, träfe nicht das Wesentliche; ebensowenig wie die Erfindung
durch die Arbeitsstunden, die zu ihrer Schöpfung führten, gekenn-
zeichnet werden kann. Andere Leistungen aber drücken sich da-
gegen stark in mengenmäßigen Verhältnissen aus, z. B. steht die
Arbeitsmenge in einem Bergwerke in einem äußerlich sichtbaren
Verhältnisse zur geförderten Kohlenmenge; oder es kann die Vieh-
zucht auf einem Gutshofe das Mengenverhältnis 10 Schafe auf
1 Ochsen ergeben. Auch die mehrfache Gliedhaftigkeit hat auf das
Mengenverhältnis in der Regel Einfluß. Wir können die Glied-
haftigkeit eines Ochsen gleichzeitig ansetzen: für das Pflügen; für
das Verfrachten (als Zugtier)
1
; für die Fleischerzeugung; die Häute-/
erzeugung (Gerberei, Ledergewerbe); die Hornerzeugung; die
Arzneierzeugung (soferne die „Innereien“ als Rohstoffe der Arznei-
1
Im genauen Sinne ist mehrfache Gliedhaftigkeit dort vorhanden, wo
die eine Leistung gleichzeitig eine andere (für ein anderes wirtschaftliches
Gebilde) in sich schließt: die Fleischerzeugung ist zugleich Glied der Leder-
gewerbe, Arzneigewerbe usw. — Insofern Pflügen und Wagenziehen der
Fleischerzeugung abträglich ist, wird das Gut (der Ochse) anderen Leistun-
gen entzogen, es findet dann im selben Maße eine mehrfache Gliedhaftigkeit
insofern nicht statt. Davon sehen wir im obigen ab.