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braucht diese (Kapitalien höherer Ordnung) auch nicht förmlich zu
kaufen. Dieser Sachverhalt ist ein ähnlicher bei freiem Wettbewerbe
wie bei kommunistischer Planwirtschaft. Auch dort ist die Schul-
bildung des Arbeiters, der Handelsvertrag und dergleichen zwang-
läufig mitgegeben.
Wichtig ist endlich:
3.
daß die Nachfragen niemals für sich, n i e m a l s e i n z e l n
h e r v o r t r e t e n , sondern a) stets in gliedhafter Verbundenheit,
denn Häute, Gerbstoffe, Arbeiter, Maschinen, Buchhalter, Agenten,
Bankleistungen und so fort können nur in Verhältnismäßigkeit,
nur in Entsprechung zueinander nachgefragt werden; b) wechselnd
je nach den verschiedenen Vertretungen, welche die verschiedenen
Sorten und Arten der Leistungen jeweils günstiger erscheinen lassen.
— Beide Verbundenheiten stehen aber in keinem Falle genau fest,
sondern treten in w e c h s e l n d e n Entsprechungen auf, sind
„elastisch“. Dieser Umstand sowie der andere, daß das Versorgt-
werden mit den unter
2
genannten, meist unverbrauchlichen Lei-
stungen keine oder nur äußerst schwankende mengenhafte Aus-
drücke ermöglicht, bedeutet: die m e n g e n h a f t e U n e i n d e u -
t i g k e i t j e d e r N a c h f r a g e , sei es der Gesamtnachfrage eines
Gebildes, sei es jener Teile der Nachfrage, welche markttechnisch
hervortreten
1
.
„Gebilde" heißt hier entweder Haushalt oder Betrieb oder Unterganz-
heit der Volkswirtschaft oder Volkswirtschaft oder Gruppen / von Volks-
wirtschaften in der Weltwirtschaft — vom untersten bis zum obersten Ge-
bilde gibt es keine mengenhaft eindeutig bestimmte Nachfrage.
B .
Das A n g e b o t
Das zweite Erfordernis, das Sicheingliedern jedes Gebildes in
andere, weist dieselben Grundzüge auf. Das Gebilde wird hier nicht
versorgt, sondern muß andere versorgen, muß selbst Angebot wer-
den. Das Angebot besteht wieder:
1.
aus Leistungen (Ergebnissen, Gütern), die einer s p ä t e r e n
P h a s e des gleichen Teilganzen zur Unterlage dienen sollen, z. B.
die Leistungen der Gerberei für eine Schuhfabrik, das heißt An-
gebot von Leder an diese;
2.
aus Leistungen, welche vorgeordneten Teilinhalten angehö-
1
Über die Uneindeutigkeit der Nachfrage siehe noch unten S. 227 ff.