[257/258]
235
d e u t i g b e s t i m m t e n „ G r ö ß e n " , „ K u r v e n " , „ G e w i c h t e " ,
„ G l e i c h g e w i c h t e " a u f w e i s e n , ja nicht einmal eindeutige Maß-
verhältnisse innerhalb der jeweiligen Entsprechungsgebilde ihrer Vor- und
Nacherzeugung zu bilden vermögen. Jedes Angebot steht zu verschiedenen
Gebilden im Maßverhältnisse, ebenso jede Nachfrage zu verschiedenen Ge-
bilden; k e i n A n g e b o t , k e i n e N a c h f r a g e k a n n f ü r s i c h h e r -
v o r t r e t e n ; verschiedene Beschaffenheiten, verschiedene einander durch-
kreuzende Führungsverhältnisse, von denen die praktische Wirtschaft zu
erzählen weiß, machen jene Verhältnismäßigkeiten noch unbestimmter; das
Enthaltensein unverbrauchlicher und nicht quantifizierbarer Leistungen, die
im allgemeinen nicht bezahlt werden müssen, aber zum Teil doch bezahlt
werden, machen sie vollends uneindeutig, wozu noch der Zusammenhang mit
den wechselnden Ergiebigkeiten aller Entsprechungsgebilde kommt. Noch
weniger kann ein Angebot allein ohne die andern Angebote und ohne die
Nachfragen sich ändern — wie die mathematische Volkswirtschaftslehre
fälschlich annimmt
1
.
VIII.
Die Kosten
Was für Angebot und Nachfrage als Erscheinungsformen der
äußeren Maßverhältnisse gilt, gilt sinngemäß auch für die Kosten.
Auch sie sind Äußerungsformen der Maßverhältnisse, aus den Le-
bens- und Sacherfordernissen des Gliederbaues der Wirtschaft ge-
schöpft.
Der Begriff der Kosten war von jeher besonders wichtig für die
Preislehre.
/
Für die Arbeitswerttheorie sind die Kosten grundsätzlich ein-
deutige Größen, nämlich Arbeitsstunden, deren Verrechnung die
Hauptaufgabe aller Preistheorie wäre. Allerdings zeigt sich auch da
schon in der Unterscheidung „einfacher“ und „qualifizierter“ Arbeit
(Ricardo) sowie „gesellschaftlich notwendiger Durchschnittsarbeit“
(Marx) die bare Unmöglichkeit einer wirklichen Durchführung der
Größenrechnung. — Die Grenzwerttheorie wieder v e r n i c h t e t e
den Kostenbegriff ganz, indem sie ihn bloß verneinend, nämlich als
entgangenen Nutzen, erklärte. Jedes Gut werde, indem es eine be-
stimmte Verwendung finde, zugleich einer anderen entzogen. Und
dieses Entziehen bedeute einen entgangenen Nutzen, welcher die
„Kosten“ vorstellen soll. Durch den Satz der Menger-Schule „Der
Wert der Erzeugungsgüter leitet sich von dem Werte der Genußgü-
ter ab“ (und zwar „von dem Grenznutzen des Grenzerzeugnisses“)
wurde geleugnet, daß von den Erzeugungs- oder Kostengütern eine
1
Vgl. darüber unten S. 244 f. und öfter.