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selbständige Wertbewegung ausgehen könne. Damit wurde —

genau wie bei Ricardo und Marx — ferner auch geleugnet, daß

durch einen technischen Fortschritt eine Wertvermehrung statt-

finden könne. Denn die Wertvermehrung liegt danach immer nur

am Genußgute, nie am Erzeugungsgute.

Dieser Gedankengang ist aber nur zur einen Hälfte richtig.

Die Kosten sind auch etwas Aufbauendes, sie sind nicht nur etwas

Entgangenes. Die Maßverhältnisse der Kostengüter, die vor dem

Genußgute liegen, sind eine Tatsache, die man nicht einfach über-

gehen kann! Sie entscheiden oft genug darüber, ob das Genußgut

überhaupt in Erscheinung treten kann. Auch sehen wir in Erfahrung

und Geschichte oft von den K o s t e n g ü t e r n s e l b s t ä n d i g e

P r e i s b e w e g u n g e n a u s g e h e n .

Man denke nur an die Entdeckung neuer Rohstofflager. Angenommen

z. B., daß man durch neue günstige Rohstofflager nicht zu einer Vermehrung

der Erzeugung schreiten würde (also die / Menge der Güter sich nicht ändert,

daher der Grenznutzen nicht sinkt!), aber doch nunmehr die Kosten viel

geringer wären, so ist es klar: daß durch Verbilligung der Kosten dennoch

auch die Erzeugnisse verbilligt würden. Würden z. B. die Herstellungskosten

für Nähnadeln durch technische oder organisatorische Fortschritte verringert,

die Schneiderei aber nicht ausgedehnt, änderte sich also die Verwendung

der Nähnadeln nicht: so wäre der „Grenznutzen" gleichgeblieben, die Preise

der Nadeln wären aber dennoch gesunken. Ein anderes Beispiel: Wenn die

Preisstatistik zeigt, daß im Laufe der letzten 80 Jahre der Pachtzins für

Grund und Boden und die Bodenpreise stärker stiegen als die Getreide-

preise, so hat das vom Standpunkte der subjektiven Wertschätzungen aus

keinen Sinn; wohl aber vom Standpunkte der V e r s c h i e b u n g d e r

K o s t e n u n t e r e i n a n d e r aus. Denn die erhöhte Ergiebigkeit der land-

wirtschaftlichen Erzeugung infolge technischer Fortschritte ermöglicht es

eben, aus dem gleichen Grund und Boden mehr Getreide zu gewinnen als

früher und daher — also von der Verschiebung der Kostengüter her —

höheren Pachtzins zu zahlen!

„Kosten" als preisbestimmend (angeblich nur bei beliebig vermehrbaren

Gütern und freiem Wettbewerbe) heißt zunächst nichts anderes als: die

Preise eines Geschäftszweiges werden in ein solches Verhältnis zu den

übrigen Erzeugnissen der Wirtschaft gesetzt, in welchem (a) die allgemeine

Proportionalität aller Erzeugungen zum Ausdrucke kommt und in welchem

(b) jene Heranziehung der Vorerzeugnisse (Rohstoffe, Kapital, Arbeit) zum

Ausdrucke kommt, die dieser Proportionalität entspricht (etwa bei Über-

ausdehnung und übermäßiger Billigkeit dieser Vorerzeugnisse auch niedri-

gere Preise und mehr Absatz; bei Zurückbleiben der Vorerzeugnisse und

höheren Preisen derselben auch h ö h e r e P r e i s e ) . Darum kann z. B. die

Notlage eines Gewerbes daher kommen, daß die V o r e r z e u g n i s s e

zu knapp oder zu teuer sind und also diese Vorerzeugnisse hinter der all-

gemeinen Proportionalität Zurückbleiben, nicht etwa das in Notlage geratene

Gewerbe selbst.