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Die Untergrenze besteht darin: daß die Leistungen (Güter),
welche man zur Eingliederung in das eigene Gebilde erwirbt (kauft),
e r s e t z t werden müssen, falls es sich nicht um unverbrauchliche
Leistungen (Güter) handelt, welche ja durch ihre Eingliederung in
das eigene Gebilde nicht weniger werden (z. B. der Erfindergedanke,
die Bauordnung), die daher — der Untergrenze nach — im kon-
kreten Falle umsonst erworben werden können. Die Untergrenze
wird also durch die Lebenserfordernisse des Gliederbaues der Lei-
stungen bestimmt. Daher ist auch der „Ersatz“ nicht im technischen
Sinne bestimmt, sondern je nach Beharrung, Fortbildung oder Wei-
terbildung der Wirtschaft werden gleiche, höhere oder mindere Er-
sätze zu leisten sein. Wenn wir „Ersatz“ ungenau mit „Kosten“
wiedergeben, so heißt das: die untere Grenze des Preises kann für
unverbrauchliche Güter (Leistungen) auf Null sinken, für verbrauch-
liche ist sie mit den Wiederherstellungskosten bezeichnet; die aber
entweder gleiche Kosten, Überkosten oder Unterkosten darstellen
je nach Beharrung, Fortbildung oder Rückbildung der Wirtschaft.
Das beweist wieder, daß in der Preisbildung zugleich eine W i r t -
s c h a f t s e n t s c h e i d u n g liegt — eben weil sie Ausdruck einer
Gliederungstat ist. Eine solche muß aber entweder die alte Glie-
derung bestätigen oder eine Umgliederung einleiten und — richtig
oder unrichtig sein.
Eine Mittelstellung zwischen „verbrauchlich“ und „unverbrauch-
lich“ findet sich bei jenen Gütern, die zwar im technischen Sinne
verbrauchlich sind, sich aber immer wieder — vergleichsweise we-
nigstens — von selber einstellen, von selber ersetzen, wie / fließen-
des W a s s e r in einer Quelle, frei zuströmende L u f t usw., die so-
genannten freien Güter
1
. In demselben Maße, als das zutrifft — also
nur vergleichsweise, nur bedingt —, haben diese Güter die Art un-
verbrauchlicher Güter, und es müssen nur die Leistungen ihrer
Sicherstellung (Quellenfassung, Lüftungsanlagen und so fort) ersetzt
werden, nicht sie selbst. — Eine ähnliche Stellung nehmen die
Nebenerzeugnisse ein
2
.
1
Vgl. oben S. 214 f.
2
Siehe oben S. 213 und 229.