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Die Untergrenze besteht darin: daß die Leistungen (Güter),

welche man zur Eingliederung in das eigene Gebilde erwirbt (kauft),

e r s e t z t werden müssen, falls es sich nicht um unverbrauchliche

Leistungen (Güter) handelt, welche ja durch ihre Eingliederung in

das eigene Gebilde nicht weniger werden (z. B. der Erfindergedanke,

die Bauordnung), die daher — der Untergrenze nach — im kon-

kreten Falle umsonst erworben werden können. Die Untergrenze

wird also durch die Lebenserfordernisse des Gliederbaues der Lei-

stungen bestimmt. Daher ist auch der „Ersatz“ nicht im technischen

Sinne bestimmt, sondern je nach Beharrung, Fortbildung oder Wei-

terbildung der Wirtschaft werden gleiche, höhere oder mindere Er-

sätze zu leisten sein. Wenn wir „Ersatz“ ungenau mit „Kosten“

wiedergeben, so heißt das: die untere Grenze des Preises kann für

unverbrauchliche Güter (Leistungen) auf Null sinken, für verbrauch-

liche ist sie mit den Wiederherstellungskosten bezeichnet; die aber

entweder gleiche Kosten, Überkosten oder Unterkosten darstellen

je nach Beharrung, Fortbildung oder Rückbildung der Wirtschaft.

Das beweist wieder, daß in der Preisbildung zugleich eine W i r t -

s c h a f t s e n t s c h e i d u n g liegt — eben weil sie Ausdruck einer

Gliederungstat ist. Eine solche muß aber entweder die alte Glie-

derung bestätigen oder eine Umgliederung einleiten und — richtig

oder unrichtig sein.

Eine Mittelstellung zwischen „verbrauchlich“ und „unverbrauch-

lich“ findet sich bei jenen Gütern, die zwar im technischen Sinne

verbrauchlich sind, sich aber immer wieder — vergleichsweise we-

nigstens — von selber einstellen, von selber ersetzen, wie / fließen-

des W a s s e r in einer Quelle, frei zuströmende L u f t usw., die so-

genannten freien Güter

1

. In demselben Maße, als das zutrifft — also

nur vergleichsweise, nur bedingt —, haben diese Güter die Art un-

verbrauchlicher Güter, und es müssen nur die Leistungen ihrer

Sicherstellung (Quellenfassung, Lüftungsanlagen und so fort) ersetzt

werden, nicht sie selbst. — Eine ähnliche Stellung nehmen die

Nebenerzeugnisse ein

2

.

1

Vgl. oben S. 214 f.

2

Siehe oben S. 213 und 229.