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[294/295]

wenigen Kostengütern herleitet. Darum können, wie wir früher erkannten,

von den Kosten eigene Preisbewegungen ausgehen, nicht bloß von den

Zielen (Bedürfnisbewegungen)

1

. Die allbekannte Geschichte der Fordwerke

(„Fordismus"), deren Erfolg auf Senkung der Kosten primär beruht; die

gesamte Rationalisierungsbewegung der Nachkriegszeit im Reiche und in

Österreich, die durch Senkung der Kosten und dadurch der Preise einen

gewissen Erzeugungsstand zu behaupten vermochte (auch ohne Ausfuhr-

vermehrung, also ohne Senkung der „Grenznutzen"!) — sind Beweise dafür,

daß von den Kosten eigene Preisbewegungen ausgehen. Davon ist auch die

ganze Geschichte der Technik voll!

Trotz Wiederherstellung des Kostenbegriffes aber ist unsere Preistheorie,

das sei hier nochmals gesagt, nicht wie die klassische mechanisch. Unsere

„Kosten" sind nichts Ursprünglich-Quantitatives, sind nichts Ursprünglich-

Rechenbares, sondern nur größenmäßige Äußerungen (Exponenten) von

qualitativen Verhältnissen, nämlich von Leistungen, von Gliederungen

1 2

.

Die mengenmäßige Ausgliederungsproportion ist nur die äußere Seite

der Gliederung der Mittel.

Liegt also in der Erklärung der Preise aus der Proportionalität aller Lei-

stungen auch eine Anerkennung des Kostengedankens der alten Preis-

theorie, und sind dabei die Kosten niemals als etwas Primäres gefaßt wie

bei den individualistischen Klassikern (alte Kostentheorie); so sind sie doch

auch nicht gänzlich verschwunden, wie bei den Grenznutzlern; sondern die

Ausgliederungsproportionen selbst sind schon die „Kosten"! Dieser Kosten-

begriff schließt aber nicht nur die zu annähernd gleichen Bedingungen

wiedererzeugbaren Güter ein, die sogenannten beliebig vermehrbaren Güter,

sondern auch die nur zu ungünstigeren Bedingungen wiedererzeugbaren,

die sogenannten S e l t e n h e i t s g ü t e r : Überall ist die Ausgliederungs-

proportion maßgebend zusammen mit der Berücksichtigung der Neuausglie-

derung, der Umgliederung. Die „Klassiker" mußten dagegen bekanntlich das

Kostengesetz vom Rentengesetz der Preise trennen, während bei uns die

Einheit der Güterwelt gewahrt ist: k e i n G u t i s t b e l i e b i g v e r -

m e h r b a r , ü b e r a l l e n t s t e h e n R e n t e n , und zwar positive wie

negative

3

.

/

Daraus ergibt sich die universalistische Objektivität der Preiserklärung

auch in ihrer Überlegenheit gegen die Subjektivität. Die Preise werden

nicht von den Marktgängern durch ihre Wertschätzungen, Zahlungsfähig-

keit usw. gebildet, sondern es werden die am Markte erscheinenden und

hinter ihm stehenden Ausgliederungsproportionen als die A n z e i g e r des

Gliederbaues der Wirtschaft a b g e l e s e n und sinnvoll, nicht quantitativ,

beurteilt.

Nicht nur die Kosten, auch die Weisen des Anbietens sind schon ein

Ausdruck des Gliederbaues der Leistungen, des Erzeugens. Bei Genossen-

schaften, Kartellen, Konzernen liegt für die individualistische Preislehre

gleichermaßen ein „ M o n o p o l " des Anbietens (und ein „Gewinnstreben"

mittels dieses Monopols) vor. Für die universalistische Preislehre liegt nur

äußerlich, nur in der Markttechnik „Monopol" vor. Das Wesentliche ist ihr

1

Vgl. oben S. 236 ff.

2

Vgl. oben S. 237 f.

3

Vgl. unten S. 269.