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vielmehr: die g a n z b e s t i m m t e u n d v e r s c h i e d e n e U m -
o r g a n i s a t i o n d e r E r z e u g u n g , die in allen drei Fällen hinter dem
„Monopol" steht und die daher v e r s c h i e d e n die Preise beeinflußt; z. B.
streben die Verbrauchergenossenschaften (mit angeschlossenen Eigenbetrie-
ben) und die Konzerne entschieden dahin, die Preise zu senken, losere
Kartelle aber, sie zu steigern.
Sinngemäß dasselbe gilt für die Art und Weise, wie n a c h g e f r a g t
wird
1
.
4.
Preise und Gewinn, sogenannte abgeleitete Einkommen:
Renten, Steuern
Wie sich bei der Preisbildung Gewinn, Renten und die fälschlich so ge-
nannten „abgeleiteten Einkommen" ergeben sollen, jene, die für angeblich
nichtwirtschaftliche Tätigkeit, z. B. der freien Berufe, erzielt werden, ist eine
der Grundschwierigkeiten der bisherigen Preislehren. Bei Ricardo und Marx
ist z. B. der Unternehmergewinn bekanntlich eine Restgröße (Ausbeutung),
ähnlich die Renten (bei Ricardo die Bodenrente). Die Nutzwertlehre fand
zwar schon bei Hermann, Schäffle, Menger, Marshall überall „Renten", Vor-
zugspreise (nicht nur bei der „Erzeugung auf dem Boden") — aber diese
„Renten" entstehen alle in der Grenznutzenlehre nur aus Wertschätzungs-
verschiedenheiten. Für die systematischen Arten derselben bleibt im Grunde
kein Raum.
Es widerspricht aber aller Erfahrung, daß diejenigen, die keine stoff-
lichen Güter hersteilen, abgeleitete Einkommen haben sollen — auch aller
Leistungslehre. Wer Geige spielt (oder komponiert), soll / nicht produktiv
sein und sich von jenen ernähren, die sein Spiel bezahlen — wer Himbeer-
wasser herstellt, soll produktiv sein und sich nicht von jenen ernähren, die
ihn bezahlen? — Ähnlich verkehrt ist die Rentenlehre, welche die Rente als
Aneignung unbezahlter Arbeit erklärt und erklären muß nach jeder bisheri-
gen Preislehre.
Anders die Erklärung der Preise aus dem Gliederbau der Leistungen
nach Gleichwichtigkeit. Indem sie mit dem Leistungserfolge (Ertrage) und
seiner Aufteilung von o b e n h e r u n t e r beginnt; indem sie dadurch
dem inneren Gliederbau der Leistungen von Anbeginn Rechnung trägt (und
nicht von subjektiven Schätzungen ausgeht), kommt sie zum V o r r a n g e
a l s d e m G r u n d e d e r R e n t e n b i l d u n g . Sie kommt nicht nur zur
Anerkennung der Ausgliederungsproportion der leistenden Glieder, son-
dern auch zur Anerkennung der Vorränge innerhalb derselben, wobei über-
dies die nicht volle Rechenbarkeit berücksichtigt wird.
Durch die Anerkennung der Vorränge wie durch die Berücksichtigung
der nicht mengenmäßig erscheinenden Leistungen werden die Sonderver-
gütungen, Zinsen, Gewinne, Prämien, Steuern, Umlagen — als Vergütungen
für Kapital höherer Ordnung und für führende Leistungen, insbesondere
für geistige Leistungen (die seit Smith fälschlich als „abgeleitete Einkom-
men" behandelt werden) — von Anbeginn alle in die Preis- und Einkom-
mensbildung einbezogen. „ A b g e l e i t e t e E i n k o m m e n “ für „nicht
produktive Tätigkeiten" können im richtigen Gliederbau der Leistungen
überhaupt nicht entstehen.
1
Vgl. auch unten S. 269 f.