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267

vielmehr: die g a n z b e s t i m m t e u n d v e r s c h i e d e n e U m -

o r g a n i s a t i o n d e r E r z e u g u n g , die in allen drei Fällen hinter dem

„Monopol" steht und die daher v e r s c h i e d e n die Preise beeinflußt; z. B.

streben die Verbrauchergenossenschaften (mit angeschlossenen Eigenbetrie-

ben) und die Konzerne entschieden dahin, die Preise zu senken, losere

Kartelle aber, sie zu steigern.

Sinngemäß dasselbe gilt für die Art und Weise, wie n a c h g e f r a g t

wird

1

.

4.

Preise und Gewinn, sogenannte abgeleitete Einkommen:

Renten, Steuern

Wie sich bei der Preisbildung Gewinn, Renten und die fälschlich so ge-

nannten „abgeleiteten Einkommen" ergeben sollen, jene, die für angeblich

nichtwirtschaftliche Tätigkeit, z. B. der freien Berufe, erzielt werden, ist eine

der Grundschwierigkeiten der bisherigen Preislehren. Bei Ricardo und Marx

ist z. B. der Unternehmergewinn bekanntlich eine Restgröße (Ausbeutung),

ähnlich die Renten (bei Ricardo die Bodenrente). Die Nutzwertlehre fand

zwar schon bei Hermann, Schäffle, Menger, Marshall überall „Renten", Vor-

zugspreise (nicht nur bei der „Erzeugung auf dem Boden") — aber diese

„Renten" entstehen alle in der Grenznutzenlehre nur aus Wertschätzungs-

verschiedenheiten. Für die systematischen Arten derselben bleibt im Grunde

kein Raum.

Es widerspricht aber aller Erfahrung, daß diejenigen, die keine stoff-

lichen Güter hersteilen, abgeleitete Einkommen haben sollen — auch aller

Leistungslehre. Wer Geige spielt (oder komponiert), soll / nicht produktiv

sein und sich von jenen ernähren, die sein Spiel bezahlen — wer Himbeer-

wasser herstellt, soll produktiv sein und sich nicht von jenen ernähren, die

ihn bezahlen? — Ähnlich verkehrt ist die Rentenlehre, welche die Rente als

Aneignung unbezahlter Arbeit erklärt und erklären muß nach jeder bisheri-

gen Preislehre.

Anders die Erklärung der Preise aus dem Gliederbau der Leistungen

nach Gleichwichtigkeit. Indem sie mit dem Leistungserfolge (Ertrage) und

seiner Aufteilung von o b e n h e r u n t e r beginnt; indem sie dadurch

dem inneren Gliederbau der Leistungen von Anbeginn Rechnung trägt (und

nicht von subjektiven Schätzungen ausgeht), kommt sie zum V o r r a n g e

a l s d e m G r u n d e d e r R e n t e n b i l d u n g . Sie kommt nicht nur zur

Anerkennung der Ausgliederungsproportion der leistenden Glieder, son-

dern auch zur Anerkennung der Vorränge innerhalb derselben, wobei über-

dies die nicht volle Rechenbarkeit berücksichtigt wird.

Durch die Anerkennung der Vorränge wie durch die Berücksichtigung

der nicht mengenmäßig erscheinenden Leistungen werden die Sonderver-

gütungen, Zinsen, Gewinne, Prämien, Steuern, Umlagen — als Vergütungen

für Kapital höherer Ordnung und für führende Leistungen, insbesondere

für geistige Leistungen (die seit Smith fälschlich als „abgeleitete Einkom-

men" behandelt werden) — von Anbeginn alle in die Preis- und Einkom-

mensbildung einbezogen. „ A b g e l e i t e t e E i n k o m m e n “ für „nicht

produktive Tätigkeiten" können im richtigen Gliederbau der Leistungen

überhaupt nicht entstehen.

1

Vgl. auch unten S. 269 f.