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schon jeweils in bestimmter ü b e r l i e f e r t e r G e g l i e d e r t -
h e i t vorhanden waren, und daß nur durch schrittweise Änderun-
gen — z. B. monopolistische Manufakturgründungen außerhalb der
Zunft im merkantilistischen Zeitalter — ihre Auflösung den (schließ-
lich/selber nur bedingt freien) Handlungen der Einzelnen über-
lassen wurde.
Selbst der sehr gemäßigte Kapitalismus bedeutet also niemals,
daß aus freien Handlungen Einzelner sich die Wirtschaft erst bilde.
Er bedeutet jedoch allerdings eine verhältnismäßig stürmische und
wenig gebundene, darum auch k r i s e n r e i c h e Umwandlung
wohlgeordneter Verhältnisse
1
einerseits; und die Bildung eines ent-
wurzelten P r o l e t a r i a t e s andererseits. Er verbindet zwei stän-
dische Zeitalterperioden, er bildet eine Kurve aus zwei Bogen und
einem Umkehrungspunkt. Diese Umkehrung geschieht, wie die Ge-
schichte lehrt, mehr unbewußt, aber kraft innerer logischer Not-
wendigkeit der Wirtschaft, die auf Gliederung und Ganzheit, nicht
auf Vereinzelung geht.
Zum Schlusse sei es erlaubt, unsere Zergliederung der vier
Grundgestalten der "Wirtschaft an einem Bilde zu verdeutlichen. Es
wäre dann — man erschrecke nicht — die individualistische Ver-
kehrswirtschaft einem Narrenhause zu vergleichen, wo jeder nach
eigenem Gutdünken herumflitzt und ängstlich das Seine sucht; die
kommunistische Wirtschaft einem Zuchthause, wo jeder Einzelne
gefesselt in seiner Zelle sitzt; die frei geregelte "Wirtschaft einem in
voller Umbildung begriffenen Hauswesen, wo durch den Tod des
Hausvaters das Erbe geteilt wird; die ständisch gebundene Wirt-
schaft hingegen einem blühenden, wohl bestellten, organisch geglie-
derten Hauswesen, wo Pflichten und Rechte, Aufgaben und Frei-
heiten, Mühe und Lohn in schönem Ebenmaße ausgeteilt sind.
V.
Wirtschaftsgeschichtlicher Rückblick
Die Beurteilung der Grundgestalten der Wirtschaft in der bis-
her dargelegten Weise führt zu einer anderen Einstellung / in der
1
Walter Heinrich: Grundlagen einer universalistischen Krisenlehre,
Jena 1928, S. 320 ff.