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nen anbelangt, so besteht auch dieser nur mit Einschränkungen zu
Recht. Woran Bücher bei der „Hauswirtschaft“ denkt, sind große
Gruppen, ja ganze Kreise von Personen, keine bloße Familie mehr.
Die „Hauswirtschaft“ ist eine an den Gutshof (antiker Herrenhof,
mittelalterlicher Fronhof, neuzeitlicher Feudalhof) geknüpfte Wirt-
schaft, deren Eigentümlichkeit ich vorzugsweise dahin bestimmen
möchte, daß sie ihre eigene grundherrliche Bodengrundlage unmit-
telbar selbst benützt und daher ein stark bodenwirtschaftliches Ge-
präge zeigt. „Hofwirtschaft“ wäre daher die sachgemäßere Bezeich-
nung. Behält man aber den alten Namen „Hauswirtschaft“ bei, so
gilt: Eine „Hauswirtschaft“ gibt es wohl als Betriebsform (in dem
Sinne, daß der Betrieb an Hof und Haus geknüpft ist), aber nicht
als Verfassungsform der Wirtschaft. Man muß auch hinter der
Hauswirtschaft die höheren Ganzheiten, die gebietswirtschaftlichen
Zusammenhänge und Gliederungen erblicken und darf nicht den
geradezu widersinnigen Gedanken hegen, es sei das Wirtschafts-
leben eines Volkes zu irgendeiner Zeit durch eine Summe, durch
ein Nebeneinander geschlossener Hauswirtschaften bestritten wor-
den! Das gibt es auch bei den einfachsten Naturvölkern nicht. Stets
und überall sind Zusammenhänge zwischen den Hauswirtschaften,
überhauswirtschaftliche Gliedhaftigkeiten vorhanden gewesen, wie
wir schon früher
1
feststellten; die zugleich echte „Volks-/Wirtschaft“
sind (auf welche wir daher nicht bis 1789 warten mußten, wie
Büchers primitiver Darwinismus glaubt). Ohne Eingliederung in
gauwirtschaftliche, volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche
Überganzheiten wäre keine der geschichtlichen Formen der Hof-
wirtschaft möglich gewesen. „Hauswirtschaft“ heißt nichts anderes
als ständische Wirtschaft bei überwiegend ackerbaulichem Inhalte
und hofwirtschaftlicher Betriebsform. Nur in solchem, das Körper-
schaftliche unterteilendem Sinne kann der Begriff „Hauswirtschaft“
überhaupt gebraucht werden. Zunftmäßig wie hofmäßig organisierte
Wirtschaft sind gleicherweise Beispiele für körperschaftlich-ständisch
gegliederten Bau der Volkswirtschaft.
Dasselbe gilt von der m i t t e l a l t e r l i c h e n Z u n f t - o d e r
S t a d t w i r t s c h a f t . Auch sie war kein atomistisches Nebenein-
ander von zünftigen, städtischen Wirtschaftskörpern. Sondern diese
Siehe oben S. 345 ff.