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nen anbelangt, so besteht auch dieser nur mit Einschränkungen zu

Recht. Woran Bücher bei der „Hauswirtschaft“ denkt, sind große

Gruppen, ja ganze Kreise von Personen, keine bloße Familie mehr.

Die „Hauswirtschaft“ ist eine an den Gutshof (antiker Herrenhof,

mittelalterlicher Fronhof, neuzeitlicher Feudalhof) geknüpfte Wirt-

schaft, deren Eigentümlichkeit ich vorzugsweise dahin bestimmen

möchte, daß sie ihre eigene grundherrliche Bodengrundlage unmit-

telbar selbst benützt und daher ein stark bodenwirtschaftliches Ge-

präge zeigt. „Hofwirtschaft“ wäre daher die sachgemäßere Bezeich-

nung. Behält man aber den alten Namen „Hauswirtschaft“ bei, so

gilt: Eine „Hauswirtschaft“ gibt es wohl als Betriebsform (in dem

Sinne, daß der Betrieb an Hof und Haus geknüpft ist), aber nicht

als Verfassungsform der Wirtschaft. Man muß auch hinter der

Hauswirtschaft die höheren Ganzheiten, die gebietswirtschaftlichen

Zusammenhänge und Gliederungen erblicken und darf nicht den

geradezu widersinnigen Gedanken hegen, es sei das Wirtschafts-

leben eines Volkes zu irgendeiner Zeit durch eine Summe, durch

ein Nebeneinander geschlossener Hauswirtschaften bestritten wor-

den! Das gibt es auch bei den einfachsten Naturvölkern nicht. Stets

und überall sind Zusammenhänge zwischen den Hauswirtschaften,

überhauswirtschaftliche Gliedhaftigkeiten vorhanden gewesen, wie

wir schon früher

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feststellten; die zugleich echte „Volks-/Wirtschaft“

sind (auf welche wir daher nicht bis 1789 warten mußten, wie

Büchers primitiver Darwinismus glaubt). Ohne Eingliederung in

gauwirtschaftliche, volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche

Überganzheiten wäre keine der geschichtlichen Formen der Hof-

wirtschaft möglich gewesen. „Hauswirtschaft“ heißt nichts anderes

als ständische Wirtschaft bei überwiegend ackerbaulichem Inhalte

und hofwirtschaftlicher Betriebsform. Nur in solchem, das Körper-

schaftliche unterteilendem Sinne kann der Begriff „Hauswirtschaft“

überhaupt gebraucht werden. Zunftmäßig wie hofmäßig organisierte

Wirtschaft sind gleicherweise Beispiele für körperschaftlich-ständisch

gegliederten Bau der Volkswirtschaft.

Dasselbe gilt von der m i t t e l a l t e r l i c h e n Z u n f t - o d e r

S t a d t w i r t s c h a f t . Auch sie war kein atomistisches Nebenein-

ander von zünftigen, städtischen Wirtschaftskörpern. Sondern diese

Siehe oben S. 345 ff.