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gen, die ans in der Erfahrung entgegentreten, um wieviel mehr

muß es von den Grundgestalten der Wirtschaft gelten. Das Wesen

der Wirtschaftsgestalt kann nur durch das Wesen der Wirtschaft

bestimmt sein, am wesentlichsten durch die Ganzheit, die als Grund-

merkmal aller Wirtschaft innewohnt, da sie den Teilen erst ihre

Stelle, ihre Art, ihre Gliederung gibt. Ganzheit ist es, was der Wirt-

schaft „Gefüge“, „Struktur“ verleiht und ihrem innersten Bau allein

ihren Stempel auf drückt. Lebensform und Verfassung der Wirt-

schaft muß daher aus dem Wesen ihrer Ganzheit verstanden und

abgeleitet werden. Wer dieses erkennt, kann weder Individualist

noch Marxist sein.

Auch die Ganzheit der Wirtschaft aber ist dabei kein Letztes,

sondern sie ist an eine höhere Ganzheit angeknüpft, nämlich an die

Gesellschaft, welche, wie wir im Vorwort auseinandersetzten, ein

Geistiges ist und alles Materielle, das der Wirtschaft noch / anhaften

könnte, hinter sich läßt. Diese Seite der Frage, daß Wirtschaft von

der Natur der Gesellschaft, wirtschaftliche Ganzheit von gesellschaft-

licher Ganzheit bestimmt sei, zu berücksichtigen, war in der vor-

stehenden Untersuchung nicht möglich. Daß Wirtschaft Geistigem

dient und in diesem vermittelten Sinne selbst Geistiges ist, war der

wesentliche Gedanke, der uns in unseren Zergliederungen als Füh-

rer vorleuchtete. Nur der Geist aber ist Leben. Nur wer ihm folgt,

erlangt lebendige Wissenschaft.