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gen, die ans in der Erfahrung entgegentreten, um wieviel mehr
muß es von den Grundgestalten der Wirtschaft gelten. Das Wesen
der Wirtschaftsgestalt kann nur durch das Wesen der Wirtschaft
bestimmt sein, am wesentlichsten durch die Ganzheit, die als Grund-
merkmal aller Wirtschaft innewohnt, da sie den Teilen erst ihre
Stelle, ihre Art, ihre Gliederung gibt. Ganzheit ist es, was der Wirt-
schaft „Gefüge“, „Struktur“ verleiht und ihrem innersten Bau allein
ihren Stempel auf drückt. Lebensform und Verfassung der Wirt-
schaft muß daher aus dem Wesen ihrer Ganzheit verstanden und
abgeleitet werden. Wer dieses erkennt, kann weder Individualist
noch Marxist sein.
Auch die Ganzheit der Wirtschaft aber ist dabei kein Letztes,
sondern sie ist an eine höhere Ganzheit angeknüpft, nämlich an die
Gesellschaft, welche, wie wir im Vorwort auseinandersetzten, ein
Geistiges ist und alles Materielle, das der Wirtschaft noch / anhaften
könnte, hinter sich läßt. Diese Seite der Frage, daß Wirtschaft von
der Natur der Gesellschaft, wirtschaftliche Ganzheit von gesellschaft-
licher Ganzheit bestimmt sei, zu berücksichtigen, war in der vor-
stehenden Untersuchung nicht möglich. Daß Wirtschaft Geistigem
dient und in diesem vermittelten Sinne selbst Geistiges ist, war der
wesentliche Gedanke, der uns in unseren Zergliederungen als Füh-
rer vorleuchtete. Nur der Geist aber ist Leben. Nur wer ihm folgt,
erlangt lebendige Wissenschaft.