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Die Frage, ob jede wissenschaftliche Erklärung (oder noch weiter: auch

die historische Erkenntnis) denkökonomische Beschreibung eines

Tatbestandes sei, kann in einem allgemeinen Sinne gewiß bejaht werden

1

.

Mit einer derartigen, nur vagen Allgemeinheit einer ökonomischen

Auslese (oder gar einer Auslese nach der Ähnlichkeit, die Schumpeter

einführt!) ist aber weder in logischer Hinsicht Genüge getan, noch für das

methodische Problem speziell unserer Wissenschaft etwas geleistet. Es

fragt sich daher: Welche Eigenschaften diese allgemein als ökonomische

Beschreibung bezeichnete Begriffsbildung (a) überhaupt, logisch

betrachtet, habe und (b) im besonderen, gemäß dem Charakter des

Objektes unserer Wissenschaft.

Die erstere Frage ist mit untenstehender Anmerkung im wesentlichen

beantwortet. Die zweite Frage aber muß von der Bestimmung der Natur

des Objektes unserer Wissenschaft aus und weiter

1

Ich kann hier auf H e i n r i c h R i c k e r t (Die Grenzen der naturwissenschaftlichen

Begriffsbildung. Eine logische Einleitung in die historischen Wissenschaften, Tübingen 1902)

verweisen, der über das allgemeine Logische dieser Frage Abschließendes gesagt hat. Im

wesentlichen

ist

es

folgendes:

Der

kausaltheoretische

(nomothetische,

„naturwissenschaftliche“) Begriff hat die Aufgabe, die unendliche extensive und intensive

Mannigfaltigkeit, welche die Wirklichkeit uns darbietet, zu überwinden und ist in diesem

Sinne allerdings ein denkökonomisches Gebilde. Dies geschieht durch die Mittel der

Allgemeinheit — das ist der Heraushebung der g e m e i n s a m e n Eigenschaften mehrerer

Dinge —, der Bestimmtheit — das ist der f e s t e n A b g r e n z u n g der allgemeinen

Vorstellung — und der Gültigkeit des Begriffes — das ist der Eigenschaft, auf j e d e n

E i n z e l f a l l , wo immer er im Raum sein mag, zu passen. — Je mehr nun demObjekt einer

Wissenschaft historische Elemente anhaften, das heißt je mehr es eine Wissenschaft mit

historisch bestimmten Individualitäten zu tun hat (z. B. die Biologie mit dem Organismus —

dagegen hat die Mechanik bloß das völlig unhistorische Objekt „Bewegung“ vor sich) um so

mehr muß sich die „Beschreibung“ und „Erklärung“ auf dem Niveau der Klassifikation halten,

das heißt um so mehr muß sie sich mit „beschreibenden“ Klassifikationsbegriffen begnügen.

Je weniger aber das Objekt einer Wissenschaft historischer Natur ist, je allgemeiner der

Charakter ihres Objekts ist, um so mehr können die Begriffe, welche sie bildet, erklärende

G e s e t z e s b e g r i f f e (Relationsbegriffe) werden. Während für die Physik jeder

Dingbegriff ein Gesetzesbegriff (Relationsbegriff) ist, weil ihr alle Vorgänge schließlich in ein

System letzter bewegter Teile — und der Begriff von diesen ist der einzige Begriff, mit dem

sie arbeitet — zerfallen, kann innerhalb jener Disziplinen, welche mit historisch bestimmten

Individualitäten zu tun haben, gar nicht einmal das Ziel aufgestellt werden, jeden Dingbegriff

zu einem erklärenden Gesetzesbegriff zu machen, wenigstens in demselben Maße, als es sich

um Individualitäten, um Gebilde historischer Natur handelt, und nicht um Gebilde unbedingt

allgemeingültiger Natur, typische Zusammenhänge.