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jeder Mensch gleichviel gilt; „Eine Regierung — Ein Volk“, so kann

man dies fassen, „Volk“ also nicht ständisch, nicht vielgliedrig, son-

dern aus „gleichen“ Atomen bestehend gedacht, daher nur Eine

Zentralregierung.

Der ständische Staat der Perser kennt natürlich keine äußerlich

gleiche Freiheit; hier, wo der Kriegerstand, der Gewerbestand, der

Bauernstand, jeder sein eigenes Wort spricht, ist politisch n i c h t

j e d e r g l e i c h v i e l w e r t . Der römische Staat (und nach ihm

der liberale Staat der französischen Revolution und überhaupt der

modernen Demokratie) war in geistiger Art ganz anders aufgebaut:

individualistisch, atomistisch, formalistisch, rationalistisch! — Der

preußische Staat vor dem Kriege war kein eigentlich konstitutioneller,

liberal-demokratischer Staat, sondern ein Beamtenstaat, somit doch

auch wieder eine Art von ständischem Staat, so gut es eben in einer

individualistischen Zeit ging. Die fürstliche Gewalt wurde gleichsam

an Fachkollegien, nämlich an fachkundige Beamte, übertragen. In

den äußerlich liberalen, atomistischen Parlamentsstaat wurde auf

diese Weise doch noch eine gewisse organische Gliederung hinein-

gebracht, eine sachliche, abgestufte Gliederung der Fürsten-, Beamten-

und Volksgewalten. Statt: „Ein Volk — Eine Regierung“ könnte

man hier sagen: „Viele, gegliederte staatliche Körper und auch eine,

aber g e g l i e d e r t e Regierung.“ Der echte körperschaftliche Staat

freilich, wie wir ihn im Mittelalter vor uns sehen, geht noch weiter

und sagt: Viele eigene Lebenskreise des Volkes (z. B. die Wirtschaft,

die Religion, der Staat) — viele eigene körperschaftliche Selbst-

regierungen, daher die Zünfte, die Kirche, der Staat sich verhältnis-

mäßig selbständig, ständisch, gestalten. (Über allen aber steht der

Staat als Höchststand.) — Der wirklich demokratische Staat dagegen

besitzt solche Gliederung, solche organische Abstufung nicht und

kann sie wegen der atomistischen Gleichheit der politischen Rechte

aller nie besitzen.

Diese drei Staatsvölker also haben den Staat in ganz verschiedener

Weise ausgebaut, völkisch verschiedene Staatlichkeiten hervorge-

bracht. Das zeigt, wie der Staat selber viel mehr eine Frucht, ein

Ausdruck, eine Auswirkung des Volksgeistes ist, als die Wurzel, die

den Volksgeist emportreibt, daß er n i c h t d a s V o l k s t u m

s e l b s t i s t . Und das Gleiche zeigt sich, wenn wir die Wirtschafts-

weise der Völker betrachten. Handelsvölker, Hirtenvölker leben